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Gebäudereinigung für Gemeinschaftsunterkunft und Wohnprojekt München

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
80636, München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.05.25
11.06.25, 21:59

Stichwörter

  • Gebäudereinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Glasreinigung
  • Gemeinschaftsunterkunft
  • Wohnprojekt

Zusammenfassung

Unterhalts- und Glasreinigung in zwei städtischen Objekten in München: Gemeinschaftsunterkunft Elsenheimer Straße 48-50 und Wohnprojekt Schäufeleinstraße 26a-c. Die Reinigungsfläche umfasst ca. 9.000 m² Bodenfläche und ca. 3.000 m² Glasfläche. Die Leistung beinhaltet regelmäßige Unterhaltsreinigung und Glasreinigung.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    06.05.25


  • 12.05.25
    Heute


  • Abgabefrist
    11.06.25


  • 11.06.25
    Veröffentlichungsende


  • Laufzeitbeginn
    31.07.25


  • 30.07.29
    Laufzeitende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Gebäudereinigung
Fensterreinigung
Zuschlagskriterien:Verweildauer im Objekt A: Elsenheimer Str. (30%), Verweildauer im Objekt B: Schäufeleinstr. (15%), Preis (55%)
Erfüllungsort:Elsenheimer Straße 48-50, 80687 München, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Der Bewerber / Bieter muss als Referenz mindestens drei vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbare Leistung gilt: - Unterhaltsreinigung mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 55.000,- Euro netto. - Glasreinigung mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 5.500,- Euro netto.
Finanziell:
  • Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 200.000,- Euro netto betragen.
  • Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 1.500.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Bearbeitungsschäden: 500.000 Euro Schlüsselverluste: 50.000 Euro
Rechtlich:
  • Das Unternehmen ist in dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen.
  • Es wurde eine Handwerkskarte für das Handwerk Gebäudereinigung erteilt
  • Das Unternehmen wurde im Handelsregister eingetragen, sofern gesetzlich nötig.

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