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Tischlerarbeiten für Sanierung der Schrickervilla in Coburg

Auftraggeber
Stadt Coburg - Hochbauamt
96450, Coburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.08.25
08.09.25, 08:00

Stichwörter

  • Tischlerarbeiten
  • Denkmalschutz
  • Fenstersanierung
  • Schrickervilla
  • Coburg
  • Historische Fenster
  • Vorfenster
  • Türelemente

Zusammenfassung

Die denkmalgeschützte Schrickervilla in Coburg wird 2025/2026 saniert. Es sind Tischlerarbeiten für die Aufarbeitung historischer Fenster (25 Stück), Anfertigung neuer innerer Vorfenster (19 Stück), neue Kellerfenster (7 Stück), Rekonstruktion historischer Fenster (5 Stück), neue Notausgangstüren nach historischem Vorbild (2 Stück) und Anstrich der überarbeiteten Fenster und Türen (25 Stück) zu erbringen.

Zeitplan

  • Bekanntmachung
    03.08.25


  • Heute
    26.08.25


  • Abgabefrist
    08.09.25


  • Veröffentlichungsende
    08.09.25


  • Laufzeitbeginn
    12.10.25


  • Laufzeitende
    29.04.26

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bautischlerarbeiten
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
Löwenstraße 28, 96450 Coburg, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Tischlerarbeiten

Überarbeiten historischer Fenster, Anfertigen neuer innerer Vorfenster, neue Kellerfenster, Rekonstruktion historischer Fenster, neue Notausgangstüren nach historischem Vorbild und Anstrich der überarbeiteten Fenster und Türen

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - 2 Referenzen mit mindestens 5.000,00 € Rechnungswert für Überarbeiten historischer Fenster und Rekonstruktion von Fenster nach historischem Vorbild
Finanziell:
  • Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Mindestjahresumsatz 175.000,00 € netto
Rechtlich:
  • Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
  • Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: 3.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden, 300.000,00 € für echte Vermögensschäden
Sonstige:
  • Mindestanzahl von 5 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

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