Linoleum-Bodenbelagsarbeiten Grundschule Nordstraße Bremen
Auftraggeber
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
28215, Bremen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.08.25
15.09.25, 08:30
Stichwörter
- Bodenbelagsarbeiten
- Linoleum
- Grundschule
- Neubau
- Holzsockelleisten
- Bremen
Zusammenfassung
Ausschreibung für Bodenbelagsarbeiten im Neubau der Grundschule Nordstraße in Bremen. Es sind ca. 1220 m² Linoleum-Bodenbelagsarbeiten einschließlich Holzsockelleisten zu erbringen. Die Arbeiten sind Teil des Neubaus einer Grundschule und sollen zwischen Januar und Februar 2026 ausgeführt werden.
Zeitplan
- Bekanntmachung13.08.25
- Heute27.08.25
- Abgabefrist15.09.25
- Veröffentlichungsende15.09.25
- Bindefrist14.11.25
- Laufzeitbeginn18.01.26
- Laufzeitende26.02.26
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bau von Grundschulen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
Nordstraße 349, 28217 Bremen-Walle, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
Lose
Neubau Grundschule Nordstraße, Bremen, Bodenbelagsarbeiten
ca. 1220 m² Linoleum-Bodenbelagsarbeiten einschl. Holzsockelleisten
Voraussetzungen
Referenzen:
- Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Geforderter Mindeststandard: Mindestumsatz 150.000,00 EUR
- Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat
Rechtlich:
- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB
Sonstige:
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Geforderter Mindeststandard: mindestens 3 Arbeitskräfte
- Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft
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