Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr Linienbündel 07 Süßen
Auftraggeber
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
73033, Göppingen
Veröffentlicht
29.04.26
Angebotsfrist
23.06.26, 10:00
Steckbrief
Personenbeförderung
Linienverkehr
Bus
ÖPNV
Zusammenfassung
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen im Linienbündel 07 im Landkreis Göppingen. Die Leistungen beinhalten den Betrieb verschiedener Buslinien, darunter die Linien 951, 951A, 970, 971, 971A, 972 und 972A. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Fahrpläne, die Fahrzeugbereitstellung sowie die Qualitätssicherung verantwortlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 109 Monaten und beginnt am 01.12.2026.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zuschlagskriterien:
Preis (70%), Qualität (30%)
Erfüllungsort:
Göppingen, DE114, Deutschland
Voraussetzungen
Referenzen:
- Drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre
Finanziell:
- Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Rechtlich:
- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen
- Erklärung, gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
- Eigenerklärung, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen zu gehören
- Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt worden ist
Sonstige:
- Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen
- Benennung eines für die Durchführung der Verkehre verantwortlichen Ansprechpartners sowie der für die Projektleitung verantwortlichen Person
- Erklärung über einen namentlich zu benennenden Betriebsleiter nach BOKraft
- Erklärung über einen namentlich zu benennenden Verkehrsplaner
FAQ
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