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Transport und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle Berlin

Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH
12435, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
16.06.25
18.07.25, 13:00

Stichwörter

  • Abfallentsorgung
  • Berlin
  • Container
  • nicht gefährliche Abfälle
  • Rahmenvertrag
  • Stromnetz
  • Transport

Zusammenfassung

Rahmenvertrag über die fachgerechte Entsorgung und Übernahme von nicht gefährlichen Abfallarten aus dem Tagesgeschäft des Stromnetz Berlin. Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen mit der Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die benötigten Behälter sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und auf Abruf zu stellen, tauschen oder abzuholen. Das Auftragsgebiet umfasst die Berliner Landesgrenze, nur in Einzelfällen Brandenburg innerhalb des Autobahnrings A10.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    16.06.25


  • Bieterfragenfrist
    07.07.25


  • Heute
    17.07.25


  • Abgabefrist
    18.07.25


  • Veröffentlichungsende
    18.07.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25


  • Laufzeitende
    31.12.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zuschlagskriterien:Preis (80%), Service-/Logistikkonzept (10%), Nachhaltigkeit (10%)
Auftrags-Budget:9.400.000 €
Erfüllungsort:12435 Berlin, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Transport und Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle

Rahmenvertrag über die fachgerechte Entsorgung und Übernahme von nicht gefährlichen Abfallarten aus dem Tagesgeschäft des Stromnetz Berlin mit Bereitstellung der erforderlichen Behälter


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Nachweis von Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen
Rechtlich:
  • Erlaubnis für das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen nach § 53 KrWG
  • Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
  • Ausschluss gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Sonstige:
  • Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein
  • E-Rechnung erforderlich

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