Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
48143, Münster
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.08.25
09.09.25, 05:30
Steckbrief
Landschaftsbau
Tiefbau
Schule
Regenentwässerung
Pflasterarbeiten
Erdarbeiten
Spielflächen
Münster
Zusammenfassung
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Peter-Wust-Schule und schreibt hierfür Landschaftsbauarbeiten im Rahmen von vorgezogenen Maßnahmen aus. Dies umfasst die Herrichtung von Geländeflächen, Erd- und Gründungsarbeiten, den Ausbau der Regenentwässerung inklusive Rückhaltekörper, Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen, den Vollausbau von Spiel- und Pflasterflächen sowie den Einbau von Ausstattungselementen und Pflanzarbeiten. Die Arbeiten werden in drei Bauabschnitten durchgeführt und finden teilweise während des laufenden Schulbetriebs statt.
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Beschreibung
Die Stadt Münster plant die Erweiterung der Peter-Wust-Schule zur vollen Vierzügigkeit als Grundschule im Ganztagsbetrieb. Diese Erweiterung führt zu einer Verringerung der nutzbaren Schulhoffläche, was eine Neuordnung und Wiederherstellung der Schulaußenanlagen erforderlich macht. Im Zuge dieser Maßnahme werden Teile der Freianlagen saniert, wobei die Oberflächen der zentralen Schulhoffläche erneuert und barrierefrei gestaltet werden. Zudem wird im Osten eine Anlieferzone für die geplante Mensa hergestellt. Die Erschließung der Schule erfolgt über die bestehenden Zufahrten am Schlautstiege im Süden und am Dingbängerweg im Westen, wo sich auch der Haupteingang befindet. Die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof bleibt vom Dingbängerweg aus erhalten. Eine Aufstellfläche für die Feuerwehr ist auf der zentralen Schulhoffläche vorgesehen. Die neuen Spiel- und Sportmöglichkeiten auf dem Schulhof konzentrieren sich auf eine Spielachse parallel zum Altbestand sowie auf kleinere Bereiche im vorhandenen Baumbestand. Ziel ist die Wiederverwendung eines Großteils der bisherigen Ausstattungselemente. Der Müllstandort wird vom Schulhof an die westliche Seite zum Dingbängerweg verlagert. Im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen werden Flächen für die Hochbaumaßnahme abgeräumt, die Regenwasserrückhaltung gebaut und ein Teil der Schulhoffläche fertiggestellt. Die zu bearbeitenden Bereiche und auszuführenden Leistungen sind in den beiliegenden Plänen und Anlagen detailliert dargestellt. Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Gelände der Peter-Wust-Schule am Standort Dingbängerweg in Münster-Mecklenbeck. Die Bearbeitung der Flächen erfolgt etappenweise in drei Bauabschnitten, wobei die Ausführung teilweise während des laufenden Schulbetriebs stattfindet. Dies erfordert eine entsprechende Einrichtung und Sicherung der Baustelle. Bei allen Arbeiten ist auf die bestehenden Zufahrten zur Schule und den durchgehenden Schüler-, Lehrer- und Besucherverkehr zu achten. Die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen muss jederzeit sichergestellt sein. Der Auftragnehmer muss sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse informieren, insbesondere bezüglich Zufahrts-, Lade- und Abfuhrmöglichkeiten. Der Leistungsumfang umfasst Tief- und Landschaftsbauarbeiten wie das Herrichten des Geländes, Erd- und Gründungsarbeiten, die Erweiterung der Regenentwässerung mit Rückhaltekörper, Erd- und Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen, den Vollausbau von Spiel- und Pflasterflächen, den Einbau von Ausstattungselementen sowie Pflanzarbeiten inklusive Fertigstellungspflege. Die Baustellenzufahrt erfolgt über den Dingbängerweg und die Schlautstiege, abhängig vom Bauabschnitt. Die Herstellung der Baustellensicherung, Baustellenein- und -ausfahrt sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen obliegt dem Auftragnehmer. Arbeitsgeräte müssen so gewählt werden, dass keine Schäden an Verkehrswegen, Zufahrten oder Gebäuden entstehen. Strom- und Wasseranschlüsse werden nicht vom Auftraggeber gestellt; die Stellung und Vorhaltung von Baustromverteilern und Zapfstellen inklusive Zähler ist Sache des Auftragnehmers, ebenso die Verbrauchskosten. Die Kosten für Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für alle benötigten Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel sowie für Anlagen wie Unterkünfte, WC-Anlagen und Lagercontainer. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind mittels Bauzaun abzusperren und zu sichern. Die Kosten hierfür sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren. Transporte zwischen Lagerstellen und Baufeld sowie innerhalb des Baufeldes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, insbesondere wenn LKW-Anlieferungen nicht möglich sind. Lieferungen und Transporte dürfen nur über vorgesehene Verkehrsflächen erfolgen. Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist ein Schutz vor Beschädigung oder Verdichtung vorzusehen und die Wiederherstellung dieser Flächen sowie aller Zuwegungen obliegt dem Auftragnehmer. Die Herstellung und der Rückbau provisorischer Bauzufahrten sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu kalkulieren. Es wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren, da nachträgliche Forderungen aufgrund Nichtkenntnis der Örtlichkeit nicht anerkannt werden. Erschwernisse durch den laufenden Schulbetrieb sind ausdrücklich zu berücksichtigen. Die Wegetrassen sind eigenverantwortlich zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten im übernommenen Zustand zu übergeben. Eine Zustandsbesichtigung mit Fotodokumentation vor Beginn der Arbeiten wird erstellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Flächen wie übernommen zurückzugeben, ggf. eingetretene Schäden sind vom Auftragnehmer zu beseitigen. Der Auftragnehmer muss alle Sicherungsvorkehrungen treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vorzusehen und in die Leistungspositionen einzurechnen. Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen sind aufgrund des laufenden Schulbetriebs mit besonderer Umsichtigkeit und nach allen Vorschriften zu erstellen. Der Schutz der Leistungen bis zur Abnahme obliegt dem Auftragnehmer. Ein Bautagebuch ist täglich zu führen, Arbeitsunterbrechungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Baustelle muss ständig mit einem fachkundigen, deutschsprachigen Bauleiter besetzt sein. Die Durchführung von Stundenlohnarbeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung der Bauüberwachung. Die Baustelle ist arbeitstäglich von Schutt und Verunreinigungen freizuhalten. Die Zufahrtswege sind sauber zu halten, unvermeidbare Verunreinigungen sind ständig zu beseitigen. Die Baustelleneinrichtung und -sicherung sowie Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Ausführungsfristen sind dem beigefügten Terminplan zu entnehmen. Eine Unterbrechung durch Kampfmittelsondierung ist einzukalkulieren. Werkplanung und Produktionszeiten sind entsprechend der Ausführungstermine einzuplanen. Schlechtwettertage haben nur aufschiebende Wirkung, wenn sie nachgewiesen und anerkannt werden. Witterungsbedingte Unterbrechungen sind einzukalkulieren. Während der Schulferien ist der Personal- und Maschineneinsatz zu erhöhen. Änderungen des Bauablaufes sind nur unter Einhaltung der Ausführungsfristen möglich. Ein aktualisierter Bauzeitenplan ist spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vorzulegen. Vor Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sind deren Lage zu prüfen und sie zu schützen. Erdarbeiten für die Verlegung von Regenwasser-, Nahwärme- und Elektroleitungen sowie der Einbau eines Retentionskörpers sind Teil des Leistungsumfangs. Medienleitungen dürfen nicht beschädigt werden. Erdarbeiten umfassen Abtragsarbeiten, Kampfmittelsondierung, Erd- und Gründungsarbeiten, Erweiterung der Regenentwässerung mit Rückhaltekörper, Erd- und Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen, Ausbau von Spiel- und Pflasterflächen sowie Einbau von Ausstattungselementen und Pflanzarbeiten. Technische Vorschriften wie VOB Teil C, DIN/EN-Normen, ZTV-E StB, ZTV SoB-StB, TL SoB-StB, ZTV-A StB, TL-Min, ZTV-eW, ZTVLA-StB, RAS-LP, RAS-Ew und Merkblätter sind zu beachten. Eigenüberwachungsprüfungen sind auf Kosten des AN durchzuführen. Bei Erdarbeiten sind Nachweise des Verdichtungsgrades, Korngrößenverteilung und Rammsondierungen erforderlich. Bei Frostschutz- und Tragschichten sind Nachweise der Tragfähigkeit und Korngrößenverteilung zu erbringen. Vermessungsarbeiten und Ausführungsplanung sind Teil der Leistung. Bei Kampfmittelverdacht sind Arbeiten sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. Pläne und Gutachten wie Bauablaufpläne, Oberflächenpläne, Leitungspläne, Detailpläne und das geotechnische Gründungsgutachten dienen als Kalkulationsgrundlage. Alle Leistungspositionen verstehen sich inklusive Lieferung frei Baustelle. Die Erstellung der Leistung umfasst alle Lieferungen und Leistungen, um die beauftragte Leistung vollständig, funktionsfähig und betriebsbereit zu erstellen. Das Leistungsverzeichnis gilt nicht als Bestellungsunterlage, der tatsächliche Bedarf ist maßgebend. Ausstattungsgegenstände und Einbauten sind vor Bestellung zu bemustern und vom AG zu bestätigen. Pflege- und Wartungshinweise sind bereitzustellen. Listen mit Betriebsmitteln sind anzufertigen. Alle Positionen werden nach vertraglichen Einheitspreisen vergütet. Ausschreibungsunterlagen sind auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Nur Baustoffe mit bauaufsichtlicher Zulassung dürfen eingebaut werden.
Vorgezogene Maßnahmen in Teilbereichen der Freianlagen mit Tief- und Landschaftsbauarbeiten einschließlich Geländeherrichtung, Erd- und Gründungsarbeiten, Regenentwässerung, Versorgungsleitungen, Spiel- und Pflasterflächen sowie Pflanzarbeiten
Voraussetzungen
Referenzen:
Vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren mit detaillierten Referenznachweisen einschließlich Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Bestätigung des Auftraggebers
Finanziell:
Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Bauleistungen mit Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer oder testierte Jahresabschlüsse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Rechtlich:
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mit Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
Sonstige:
Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961 (Gütezeichen Kanalbau) oder gleichwertiger Nachweis
Angaben zu verfügbaren Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen
Erklärung über Insolvenzverfahren und Liquidationsstatus
Erklärung über Zuverlässigkeit als Bieter ohne schwere Verfehlungen
Dokumente
Dateiname
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sonstiges
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FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:
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