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Klärschlammentsorgung und -verwertung in Finsing

Auftraggeber
gKu VE München Ost
85586, Poing
Veröffentlicht
Angebotsfrist
06.07.25
05.08.25, 07:00

Stichwörter

  • Abwasserbehandlung
  • Entsorgung
  • Klärschlamm
  • Phosphorrückgewinnung
  • Umweltschutz
  • Verwertung

Zusammenfassung

Entsorgung von 7.200 Tonnen Klärschlamm pro Jahr über einen Zeitraum von 5 Jahren (insgesamt 36.000 Tonnen). Der Klärschlamm hat einen durchschnittlichen Trockensubstanzgehalt von 24%. Die Verwertung erfolgt für die Kläranlage Finsing im Zeitraum von 2026 bis 2030.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    06.07.25


  • Heute
    16.07.25


  • Abgabefrist
    05.08.25


  • Veröffentlichungsende
    05.08.25


  • Bindefrist
    04.09.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25


  • Laufzeitende
    31.12.30

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Schlammentsorgung
Zuschlagskriterien:Preis (52,63% Gewichtung, 10 Punkte), Entfernung (21,05% Gewichtung, 4 Punkte), Phosphorrückgewinnung (27,32% Gewichtung, 5 Punkte)
Erfüllungsort:85464 Finsing, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Klärschlammverwertung

Entsorgung von 7.200 t Klärschlamm pro Jahr. Insgesamt 36,000 t Klärschlamm in einem Zeitraum von 5 Jahren mit einem durchschnittlichen TS von 24%.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Finanziell:
  • Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (bei Auftragssumme ab 250.000 Euro)
  • Sicherheitsleistung für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Abschlagszahlungen
Rechtlich:
  • Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127/L127/III.127)
  • Erklärung zu Verstößen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz
Sonstige:
  • Bei Bietergemeinschaften: Erklärung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Gesamtschuldnerhaftung
  • Eignungsleihe: Haftungserklärung und Verpflichtungserklärung bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen

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