Sammlung und Verwertung von Altkleidern und Altschuhen im Kreis Borken
Stichwörter
- Altkleider
- Altschuhe
- Sammlung
- Verwertung
- Container
- Textilrecycling
- Entsorgung
- Kreis Borken
Zusammenfassung
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) schreibt die Sammlung und Verwertung von Altkleidern und Altschuhen im Kreis Borken aus. Die Leistung umfasst die Leerung von Altkleider- und Lumpencontainern, die Übernahme von Altkleidern aus der kommunalen Sammlung in Borken, die Durchführung der notwendigen Transportlogistik sowie die Verwertung der gesammelten Textilien. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die über die erforderliche Fachkunde und Kapazität verfügen, um diese Dienstleistungen umweltfreundlich und gesetzeskonform zu erbringen.
Zeitplan
- Bekanntmachung04.08.25
- Heute27.08.25
- Abgabefrist08.09.25
- Veröffentlichungsende08.09.25
- Laufzeitbeginn31.12.25
- Laufzeitende31.12.26
Ausschreibung
Abgabe
Lose
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altkleidern/Altschuhen im Kreis Borken
Sammlung/Containerleerung der Altkleider/Altschuhe an den vom Auftraggeber vorgegebenen Containerstandorten (174 Altkleidercontainer an 146 Standorten), Übernahme von Altkleidern/Altschuhen aus Borken, Sammlung/Containerleerung der 10 Lumpencontainer an den zehn Wertstoffhöfen der EGW, Durchführung sämtlicher notwendiger Transport- und Verwertungslogistikleistungen, Verwertung der Altkleider/Altschuhe (inkl. Entsorgung anfallender Störstoffe)
Voraussetzungen
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mind. 500 Mg Altkleidern pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2022 bis 2024. Die Referenzangaben müssen die jeweiligen Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer), Mengen und Beauftragungszeiträume beinhalten
- Nachweis (als Eigenerklärung) über eine bvse-Qualitätssiegel-Zertifizierung für das Textilrecycling oder Berechtigung zum Führen des Zeichens "FairWertung" (Auftragnehmer oder Sortieranlage)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
Dokumente
- leistungsbeschreibungen3 Dateien
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:
