Sachverständigenleistungen Schall- und Erschütterungsimmissionen Stadtbahnlinie U2 Bad Homburg
Stichwörter
- Sachverständigenleistungen
- Schall
- Erschütterung
- Immissionen
- Stadtbahn
- U2
- Bad Homburg
- Messtechnik
- Überwachung
- Beratung
Zusammenfassung
Gesucht werden Sachverständigenleistungen zu bauzeitlichen Schall- und Erschütterungsimmissionen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 von der Endhaltestelle Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg v.d.H. Die Leistungen umfassen die Erstellung eines messtechnischen Überwachungskonzepts, die messtechnische Überwachung der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie Beratungsleistungen zu Schall- und Erschütterungsimmissionen. Das Projekt basiert auf einem Planfeststellungsbeschluss vom 25.01.2016 und die Planung der Neubaumaßnahme findet derzeit statt.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung17.06.25
- Heute01.07.25
- Bieterfragenfrist08.07.25
- Abgabefrist18.07.25
- Veröffentlichungsende18.07.25
- Laufzeitbeginn17.09.25
- Laufzeitende30.11.29
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
LOT-0000: Sachverständigenleistungen zu bauzeitlichen Schall- und Erschütterungsimmissionen
Erstellung eines messtechnischen Überwachungskonzepts, messtechnische Überwachung der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie Beratungsleistungen zu Schall- und Erschütterungsimmissionen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U2
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzen mit Projekten, in denen an mindestens 20 Messpunkten bauzeitliche Messungen von Schall- und Erschütterungsimmissionen durchgeführt wurden
- Leistungserbringung zwischen 01.01.2015 und Bewerbungsabgabe, Beweissicherung muss abgeschlossen sein
- Netto-Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Mindestens 50.000 € netto durchschnittlicher jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (letzte drei Jahre)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und § 124 GWB
- Ggf. Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB
- Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
- Existenznachweis durch Eintragung in Handels-/Berufsregister oder vergleichbaren Nachweis
- Sachverständiger im Sinne von § 29b BImSchG für Lärm-, Körperschall- und Erschütterungsfragen erforderlich
- Gleichwertiger Vertreter muss benannt werden können
- Bei juristischen Personen: verantwortlicher Bearbeiter und Stellvertreter erforderlich
- Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens mit Anlage eforms obligatorisch
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