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Sachverständigenprüfungen für elektrische Anlagen und Brandmeldeanlagen

Auftraggeber
Universität Münster
48149, Münster
Veröffentlicht
Angebotsfrist
20.05.25
23.06.25, 07:00

Stichwörter

  • Sachverständigenprüfung
  • Brandmeldeanlage
  • Elektrische Anlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Prüfverordnung

Zusammenfassung

Die Ausschreibung umfasst die Vergabe eines Rahmenvertrages für Sachverständigenprüfungen an elektrischen Anlagen und Brandmeldeanlagen in Gebäuden der Universität Münster. Die Prüfungen umfassen Erstabnahmen, Abnahmen nach wesentlichen Änderungen und Wiederholungsprüfungen. Der Auftragnehmer muss als Sachverständiger nach §5 PrüfVO NRW in der Fachrichtung Elektrotechnik anerkannt sein, inklusive der Teilfachrichtungen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis nach Aufwand, begleitet von einer Elektrofachkraft. Es wird von durchschnittlich drei Tageseinsätzen pro Monat ausgegangen, wobei zu Beginn direkt zwei Tage pro Monat für zwölf Monate beauftragt werden sollen. Die erstellten Prüfberichte sind sowohl in Papierform als auch als PDF-Datei innerhalb einer Woche nach der Prüfung zu übergeben.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    20.05.25


  • 21.05.25
    Laufzeitbeginn


  • Heute
    27.05.25


  • 12.06.25
    Bieterfragenfrist


  • Abgabefrist
    23.06.25


  • 23.06.25
    Veröffentlichungsende


  • Laufzeitende
    21.05.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Technische Kontrolle
Erfüllungsort:Münster, DEA33, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

VORAUSSETZUNGEN

Finanziell:
  • Nachweis Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis
Rechtlich:
  • Anerkennung nach §5 PrüfVO NRW in der Fachrichtung Elektrotechnik
Sonstige:
  • Prüfberichte müssen innerhalb einer Woche nach Durchführung erstellt werden
  • Prüfungen sind innerhalb von sieben Werkstagen nach Beauftragung durchzuführen
  • Sachverständige müssen Prüfungen selbst durchführen

DOKUMENTE

DateinameKategorieDateigrößeInhalt
vertragsbedingungen
3 Dateien
sonstiges
4 Dateien
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente
9 Dateien
leistungsbeschreibungen
1 Datei
anschreiben
1 Datei

Weitere Ausschreibungen zu:  

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