Microsoft-Lizenzen für Kommunale Unfallversicherung Bayern
Stichwörter
- Microsoft-Lizenzen
- Enterprise Agreement
- Software Assurance
- Windows 11
- Office
- IT-Infrastruktur
- Lizenz-Audit
- MS365
Zusammenfassung
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) beschafft Microsoft-Lizenzen für ihre IT-Infrastruktur mit ca. 110 Servern und 400 IT-Nutzern. Ziel ist die unterbrechungsfreie Weiternutzung der Software nach Ablauf des aktuellen Enterprise Agreements zum 30.11.2025 sowie die jährliche Auditierung des Lizenzgebrauchs. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 für das Microsoft Lizenzportfolio mit Enterprise Agreement und Los 2 für das jährliche Lizenz-Audit. Optional wird auch ein MS365-Portfolio ausgeschrieben.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung20.07.25
- Heute06.08.25
- Abgabefrist21.08.25
- Veröffentlichungsende21.08.25
- Laufzeitbeginn30.11.25
- Laufzeitende30.11.29
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
LOT-0001: Microsoft Lizenzportfolio
Ermittlung eines qualifizierten Handelspartners der Fa. Microsoft und Abschluss eines weiteren Enterprise Agreement (EA) oder einer gleichwertigen Vertragsalternative mit unternehmensweitem Einsatz der Software, Software Assurance, Produktdowngrades, Softwarepflege und flexibler Anpassung der Anwenderzahlen.
LOT-0002: Lizenz-Audit
Jährliche Erbringung von Lizenz-Audit-Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis/Preisblatt Los 2 der Leistungsbeschreibung.
VORAUSSETZUNGEN
- Insolvenz vergleichbares Verfahren
- Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
- Bildung kriminelle Vereinigung
- wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
- Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
- Betrug oder Subventionsbetrug
- Menschenhandel. Zwangsarbeit
- Zahlungsunfähigkeit
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Verwaltung durch Insolvenzverwalter
- unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
- Interessenkonflikt
- Wettbewerbsverzerrung
- Schwere Verfehlung
- Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
- Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
- Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einstellung der beruflichen Tätigkeit
- Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Bildung terroristische Vereinigung
- Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Weitere Ausschreibungen zu:
