Wartung und Hotline für Gepäckförderanlage mit Kippschalensorter am Flughafen BER
Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12529, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
11.06.25
15.07.25, 08:00
Stichwörter
- Gepäckförderanlage
- Wartung
- Hotline
- Instandsetzung
- Kippschalensorter
- Flughafen
- BER
- Terminal 1
Zusammenfassung
Die FBB beabsichtigt eine Vereinbarung zur Wartung einschließlich Hotline und Instandsetzung der Gepäckförderanlage (GFA) T1. Die Anlage besteht aus ca. 8.000 m Förderband, ca. 2.000 Antriebsmotoren und 2 Kippschalensortern. Los 1 beinhaltet die Wartung, Hotline und Instandsetzung des Kippschalensorters. Es handelt sich um Spezialleistungen, insbesondere die Anpassung und Aktualisierung von Software. Auch Ersatzteile und Materialien werden benötigt. Erweiterungen und Umbauten sind optional vorgesehen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung11.06.25
- Heute05.07.25
- Abgabefrist15.07.25
- Veröffentlichungsende15.07.25
- Laufzeitbeginn31.10.25
- Laufzeitende30.10.28
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen und anderen Einrichtungen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gepäckabfertigungssystem
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, 12529 Berlin-Schönefeld / Flughafen Berlin-Brandenburg, DE406, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Mind. eine Referenz über die Wartung, Hotline und Instandsetzung einer Gepäckförderanlage an einem Verkehrsflughafen oder einer Postsortieranlage für Pakete mit Kippschalensorter mit einem Leistungszeitraum ab dem 01.01.2018
Finanziell:
- Mindestjahresumsatz (€ netto) in Höhe von 650.000 EUR in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024)
Rechtlich:
- Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 MiLoG
- Erklärung zum vertraulichen Umgang mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Sonstige:
- Das Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben
- Qualifiziertes deutschsprachiges Fachpersonal mit mehrjähriger Erfahrung im Hotline-Support und der Wartung/Instandsetzung an vergleichbar komplexen Gepäcksortieranlagen
Weitere Ausschreibungen zu:

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