Kompaktkehrmaschine mit 4 m³ Aufnahmevolumen für Wiesbaden
Auftraggeber
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
65205, Wiesbaden
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
30.06.25, 08:00
Stichwörter
- Kehrmaschine
- Kompaktkehrmaschine
- Straßenreinigung
- Kommunalfahrzeug
Zusammenfassung
Beschafft werden soll eine Kompaktkehrmaschine, die als selbstfahrendes Arbeitsgerät zugelassen ist und ein Behältervolumen von mindestens 4 m³ aufweist. Die Maschine muss der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Gefordert sind unter anderem ein Dieselmotor mit Rußpartikelfilter, hydrostatischer Fahrantrieb, eine Fahrerkabine mit Klimaanlage und Kamerasysteme zur Überwachung. Weiterhin wird Wert auf Lärmdämmung und diverse LED-Beleuchtungen gelegt. Die Lackierung soll in RAL 2011 erfolgen.
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Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist eine Kompaktkehrmaschine, die als selbstfahrendes Arbeitsgerät zugelassen sein muss und ein Behältervolumen von mindestens 4 m³ aufweisen soll. Die Maschine muss den Vorschriften der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Die Kompaktkehrmaschine soll ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 11.500 kg und eine Nutzlast von mindestens 5.000 kg haben. Die Fahrzeuglänge soll ca. 4.600 mm, die Fahrzeugbreite inklusive Außenspiegel maximal 2.300 mm und die Fahrzeughöhe mit Rundumkennleuchte maximal 2.700 mm betragen.
Die Maschine soll mit einem schadstoffarmen Dieselmotor mit mindestens 110 kW ausgestattet sein, der die Abgasnorm Euro 6 oder besser erfüllt und HVO 100 kompatibel ist. Ein Rußpartikelfilter ist erforderlich. Der Kraftstoffverbrauch in Liter/Stunde nach DIN ist anzugeben.
Die Kehrmaschine soll über einen hydrostatischen Fahrantrieb verfügen, der stufenlos von 0 bis 40 km/h regelbar ist. Die Arbeitsgeschwindigkeit soll zwischen 0 und 10 km/h liegen.
Die Kehrtechnik soll eine saugende Kehrgutaufnahme und eine stufenlose Gebläsedrehzahlregelung bieten. Das Saugrohr muss aus Edelstahl mit kompletter Gummierung innen bestehen. Ein dritter Besen mit doppelter Winkelverstellung (Arbeitsbesen) ist erforderlich.
Der Kehrgutbehälter muss aus rostfreiem Edelstahl gefertigt sein und über eine Brauchwasserrückgewinnung verfügen. Der Frischwassertank soll ein Volumen von mindestens 550 Litern haben. Die Wasserdüsen an den Besen müssen regelbar sein.
Die Fahrerkabine soll schallisoliert sein und getönte, UV-absorbierende Scheiben haben. Eine Klimaanlage, Heizung und ein Mehrstufengebläse sind erforderlich. Der Fahrersitz muss luftgefedert sein. Kameras für Rückraum-, Saugmund- und Totwinkelüberwachung sind ebenfalls gefordert.
Die Maschine soll über Saugmund- und Besenbeleuchtung (LED) sowie Rundumkennleuchten vorne und hinten (LED) verfügen. Eine akustische Rückfahrwarnung ist ebenfalls erforderlich.
Die Kompaktkehrmaschine muss über eine TÜV-Abnahme, CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung verfügen. Sie muss als selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen sein. Die Lackierung soll in RAL 2011 erfolgen. Warnmarkierungen nach DIN 30710 und Anbringung nach RSA 21 sind erforderlich.
Optional werden eine Zentralschmierung, ein Wendelüfter, ein 360° Kamerasystem (Bird View) und ein Hochdruckreiniger mit Hochdrucklanze im Fahrzeug verbaut gefordert.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung26.05.25
- Heute04.06.25
- Bieterfragenfrist16.06.25
- Abgabefrist30.06.25
- Veröffentlichungsende30.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Straßenkehrmaschinen
Zuschlagskriterien:Kaufpreis (40%), Wendekreisdurchmesser von Bordstein zu Bordstein (15%), Kehrgutbehälter-Nutzinhalt (15%), Kraftstoffverbrauch in Liter/Betriebsstunde (10%), Kohlendioxid-Emission CO² in g/kWh (5%), Stickstoffoxyd-Emission NOx in g/kWh (5%), Lärmmesswerte im Kehrbetrieb im Führerhaus in dBA (5%), Lärmmesswerte im Kehrbetrieb außerhalb Führerhaus in dBA (5%)
Erfüllungsort:Unterer Zwerchweg 120, 65205 Wiesbaden, DE714, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Aussagekräftige Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre
Rechtlich:
- Eigenerklärung dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach HVTG und MiLoG
- Eigenerklärung zu russischen Sanktionen
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden
- Eintragung im Berufsregister des Firmensitzes
Sonstige:
- Anerkennung der Projektsprache Deutsch
- Benennung der wesentlichen Subunternehmerleistungen und deren Liefer-/Leistungsumfang
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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