Rattenbekämpfung in Hamburg Altona und Eimsbüttel
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden in den Bezirken Altona und Eimsbüttel aus. Die Leistung umfasst die Befallsermittlung, die Bekämpfung durch staatlich geprüfte Schädlingsbekämpfer sowie die Durchführung von Nachkontrollen. Der Auftrag wird in zwei Regionallosen vergeben, wobei ein Bieter für beide Lose Angebote einreichen kann. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2030.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Rattenbekämpfung im Bezirk Altona
Das beauftragte Unternehmen ist für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2030 dafür zuständig, die Rattenbekämpfung gemäß dem Technischen Leistungsverzeichnis auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in dem Bezirk Altona vorzunehmen.
Rattenbekämpfung im Bezirk Eimsbüttel
Das beauftragte Unternehmen ist für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2030 dafür zuständig, die Rattenbekämpfung gemäß dem Technischen Leistungsverzeichnis auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in dem Bezirk Eimsbüttel vorzunehmen.
Voraussetzungen
- Drei Referenzen und eine Erklärung, wie viele Bedarfsmeldungen pro Jahr behandelt wurden zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre.
- Bescheinigung einer Betriebshaftpflichtversicherung: Personen- und Sachschäden 3.000.000 €, Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Datenschutzgesetze 500.000 €
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (5. RUS-Sanktionspaket)
- IHK-Bescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung für einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang und Genehmigung zum Schädlingsbekämpfer nach § 4 Tierschutzgesetz.
- Nachweise über betriebsinterne Fortbildungsmaßnahmen der letzten zwei Jahre.
- Erklärung, dass die Fahrzeuge, welche für die Belieferung für die FHH eingesetzt werden, mindestens der Euro-Norm 5 entsprechen.
FAQ
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