Wartung und Support von Sprachalarmierungssystemen in Bundestagsliegenschaften
Auftraggeber
Deutscher Bundestag - Vergabereferat
11011, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
18.05.25
02.07.25, 10:00
Stichwörter
Sprachalarmierung
Instandhaltung
Wartung
Audioverteilsystem
Bundestagsliegenschaften
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Instandhaltung und Betriebsunterstützung der Sprachalarmierungsanlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Die Anlagen dienen der Information von Mitarbeitern und Gästen in Gefahrenfällen, zur Übertragung von Abstimmungssignalen und für Hausdurchsagen. Das System besteht aus 27 autarken Sprachalarmierungszentralen und einem liegenschaftsübergreifenden Audioverteilsystem.
Die Leistungen umfassen jährliche Wartung, vierteljährliche Inspektion, Instandsetzung, Lautsprecherprüfung und Störungsannahme gegen Pauschalvergütung. Zusätzlich werden Störungsbeseitigung, Reparatur defekter Geräte, Unterstützung beim Betrieb der Anlagen und Lieferung von USV-Batterien nach Aufwand vergütet.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die umfassende Instandhaltung und Betriebsunterstützung der Sprachalarmierungsanlagen, die in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin installiert sind. Diese Anlagen sind von entscheidender Bedeutung, um im Falle von Bränden oder anderen Gefahrensituationen eine schnelle und effektive Information aller Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.
Neben ihrer primären Funktion als Sprachalarmanlagen werden diese Systeme auch für die Übertragung von Abstimmungssignalen, wie Klingel- und Huptöne, die vor wichtigen Abstimmungen in den Abgeordnetenbüros wiedergegeben werden, sowie für allgemeine Hausdurchsagen genutzt. Das zu wartende und instand zu haltende System besteht aus insgesamt 27 unabhängigen Sprachalarmierungszentralen, die über die verschiedenen Liegenschaften verteilt sind.
Zusätzlich existiert ein Audioverteilsystem, das die einzelnen Liegenschaften miteinander verbindet und die Übertragung von Audio- und binären Signalen über das interne Glasfasernetz ermöglicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sowohl Leistungen gegen eine pauschale Vergütung als auch solche auf Basis von Aufwand zu erbringen.
Zu den pauschal vergüteten Leistungen gehören die jährliche Wartung der Sprachalarmierungsanlagen, die vierteljährliche Inspektion, die Beseitigung geringfügiger Störungen im Rahmen der Wartung und Inspektion, die jährliche Lautsprecherprüfung sowie die Störungsannahme. Die aufwandsbezogenen Leistungen umfassen die Störungsbeseitigung, die Reparatur defekter Geräte, die Unterstützung des Auftraggebers beim Betrieb der Sprachalarmierungsanlagen und die Lieferung von USV-Batterien.
Die genauen Details und Leistungspositionen sind in den Wartungs- und Inspektionskarten beschrieben. Bei der Erbringung der Leistungen sind einschlägige DIN-Normen zu beachten, darunter DIN 31051, DIN EN 13306, DIN EN 50849, DIN VDE 0833 Teil 1 und 4, DIN 33404 Teil 3 sowie DIN EN 62485 Teil 1 und 2.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Durchführung von Instandhaltungsleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und DIN-Normen, die jährliche Durchführung von Wartungsmaßnahmen, die vierteljährliche Durchführung von Inspektionen, die jährliche Lautsprecherprüfung, die Führung eines Betriebsbuchs für jede Sprachalarmierungsanlage und die Beseitigung geringfügiger Störungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer für die Störungsannahme, die Unterstützung des Auftraggebers beim Einsatz der Sprachalarmierungsanlagen und die Durchführung von Software-Updates verantwortlich.
Der Auftragnehmer muss eine kompetente Stelle für telefonischen Support benennen und alle erforderlichen Arbeitsmittel und -materialien bereitstellen. Anfahrten, Wartezeiten, Übernachtungen oder Verpflegungen werden nicht gesondert vergütet.
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen vor Leistungsbeginn für eine Einarbeitung zur Verfügung stehen. Zu den aufwandsbezogenen Leistungen gehören die Störungsbeseitigung, die Reparatur defekter Geräte, die Unterstützung beim Betrieb der Anlagen und die Lieferung von USV-Batterien.
Der Auftragnehmer muss Störungen innerhalb von zwei Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen und das Ergebnis der Maßnahmen im Rahmen einer Abnahme vorlegen. Bei Störungen an austauschbaren Anlagenteilen ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Teile zu demontieren und mitsamt einer Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Defekte Geräte werden vom Auftragnehmer abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder zurückgebracht. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber beim Betrieb der Sprachalarmierungsanlagen, führt Konfigurationsänderungen durch und liefert bei Bedarf USV-Batterien.
Benötigtes Kleinmaterial kann nach Absprache mit dem Auftraggeber über den Quartalsauftrag abgerechnet werden.