Jahresabschlussprüfung und Testat für Stiftung Universität Lüneburg
Auftraggeber
Lüneburg
21335, Lüneburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
09.07.25
13.08.25, 08:00
Stichwörter
Bilanzierung
Geschäftsführung
HGB
Jahresabschlussprüfung
NHG
Prüfung
Stiftung
Testat
Universität
Wirtschaftsprüfer
Zusammenfassung
Die Stiftung Universität Lüneburg beabsichtigt die Beauftragung von Jahresabschlussprüfungen und Testaten für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029. Dies umfasst die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Dienstleistung wird gemäß den Regeln des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der Bilanzierungsrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erbracht. Die Prüfungshandlungen richten sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und können durch jährliche Schwerpunktprüfungen des Ministeriums erweitert werden.
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Beschreibung
Die Stiftung Universität Lüneburg, eine Stiftung des öffentlichen Rechts und Trägerin der Leuphana Universität Lüneburg, sucht einen Dienstleister für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und die Erteilung von Testaten für die Geschäftsjahre 2025 bis einschließlich 2029. Die Prüfung umfasst die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Universität ist eine Hochschule in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts gemäß § 55 NHG, deren Wirtschaftsführung und Rechnungswesen kaufmännischen Grundsätzen folgen. Die Universität verfügt über ein Anlagevermögen von rund 166,6 Mio. EUR, eine Bilanzsumme von rund 252,2 Mio. EUR und Erträge von rund 129,1 Mio. EUR. Sie beschäftigt etwa 1.137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Prüfungshandlungen basieren auf den Regeln des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) für Hochschulen in Stiftungs-Trägerschaft (§ 57 NHG) und der Bilanzierungsrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) (3. Auflage Stand 01.10.2010). Gemäß § 57 NHG sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Prüfungsauftrag beinhaltet nach § 57 Abs. 2 S. 3 NHG auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG. Das MWK kann den Prüfungsumfang um jährlich wechselnde Schwerpunktprüfungen erweitern, die hochschulspezifischer Natur sein können. Die Prüfung und Berichterstattung erfolgen auf Grundlage der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der Bilanzierungsrichtlinie des MWK. Der Prüfungszeitraum umfasst fünf Jahre, beginnend mit der Vorprüfung im November/Dezember 2025 für das Geschäftsjahr 2025. Die Prüfungshandlungen sollen innerhalb vereinbarter Zeiträume von einer Woche (Vorprüfung) und drei bis vier Wochen (Hauptprüfung) mit einem benannten Prüfungsteam durchgeführt werden. Der Beginn der Prüfungshandlungen ist mit der Universität abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Prüfung, auch bei Vorortprüfungen, dürfen nur erfahrene Prüferinnen und Prüfer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers eingesetzt werden. Der Entwurf des Prüfungsberichts soll bis zum 30. Juni des dem Prüfungszeitraum folgenden Jahres vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, einschließlich Buchführung, Jahresabschluss, Anhang, Lagebericht und Anlagennachweis. Vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten sowie zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind durchzuführen und im Prüfungsbericht zu dokumentieren. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie des Haushaltsgrundsätze-Gesetz (HGrG) soll nach § 53 HGrG und dem IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) erfolgen. Die Themen der Schwerpunktprüfungen können im vereinbarten Prüfungsumfang berücksichtigt werden. Sollte nach Vertragsabschluss eine Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Beauftragung. Das Gesamthonorar pro Jahr ist aufzuschlüsseln nach Prüfungsleistung, Zeitaufwand und Stundengebühr, aufgeteilt nach Qualitätsstufen der eingesetzten Prüfer (Q-Stufe I: Wirtschaftsprüfer, Q-Stufe II: Steuerberater, Rechtsanwälte, Buchprüfer, erfahrene Prüfer mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, EDV-Prüfer, sonstige Sachverständige, Gutachter, Q-Stufe III: Prüfer und Prüfungsassistenten mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung). Nebenkosten wie Reisekosten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Stiftung Universität Lüneburg ist die zuständige Stelle für die Leistungserbringung. Rechnungslegung erfolgt an die Finanzabteilung der Universität. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto. E-Rechnungen im X-Format werden akzeptiert. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal vergabe.niedersachsen.de. Die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gemäß der Verpflichtungserklärung des Landes Niedersachsen. Pflichtverletzungen können zur Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen. Eine Kündigung ist beiderseits bei gestörtem Vertrauensverhältnis möglich. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten von Wirtschaftsprüfern wird auf eine zusätzliche vertragliche Verschwiegenheitserklärung und einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO verzichtet. Der Wirtschaftsprüfer muss entsprechende Vorkehrungen zur Sicherstellung der Verschwiegenheit treffen und diese auch nach Auftragsbeendigung einhalten. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist strafbar und kann zivilrechtliche Haftung auslösen. Die VgV und alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und technischen Regelwerke bilden die Grundlage des Vergabeverfahrens. Vermeidliche Verstöße gegen Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen. Rechtsbehelfe müssen gemäß GWB § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 innerhalb von 10 Kalendertagen eingelegt werden. Bieterfragen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals einzureichen; die Frist hierfür endet 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist. Es werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert, die über das Vergabeportal „vergabe.niedersachsen.de“ einzureichen sind. Die Angebotsfrist endet am 13.08.2025 um 10:00 Uhr, die Bindefrist am 13.10.2025. Die Benachrichtigung über den Zuschlag erfolgt elektronisch über das Vergabeportal. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot basierend auf formaler Prüfung, Eignungsprüfung und Wertungskriterien. Die Wertungskriterien umfassen Präsentation (10%), Auswahlkriterien (50%) und Honorar (40%). Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Punktesystems. Bei punktgleichen Angeboten entscheidet der niedrigste Angebotspreis.
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Erstellung von Bilanzabschlüssen
Betriebsprüfung
Zuschlagskriterien:Qualität gemäß Wertungsmatrix (50%), Honorar gemäß Preisblatt (40%), Präsentation der methodischen Ansätze und Herangehensweise (10%)
Erfüllungsort:Universitätsallee 1, 21335 Lüneburg, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0001: Wirtschaftsprüfer
Jahresabschlussprüfungen und Testat der Jahresabschlüsse, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse für die Geschäftsjahre 2025-2029
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei Jahren
Rechtlich:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Sonstige:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers
Bewertungsrelevante Angaben/Unterlagen werden nicht nachgefordert
DOKUMENTE
Dateiname
vertragsbedingungen
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vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente
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leistungsbeschreibungen
4 Dateien
sonstiges
1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:
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