Entsorgung kohlenteerhaltiger Bitumengemische Gütersloh
Auftraggeber
Stadt Gütersloh
Gütersloh
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.06.25
08.07.25, 09:45
Stichwörter
- Bitumengemische
- Kohlenteer
- Entsorgung
- Verwertung
- Straßenbau
- Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Stadt Gütersloh schreibt die Annahme und Entsorgung oder Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur fachgerechten Behandlung von Straßenbaumaterialien, die Kohlenteer enthalten. Die Leistung umfasst sowohl die Annahme als auch die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung dieser speziellen Abfallstoffe.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Annahme und die anschließende Entsorgung oder Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen. Der Abfallschlüssel für diese Materialien ist 17 03 01. Es wird eine geschätzte Menge von bis zu 2.500 Tonnen über einen Zeitraum von zwei Jahren erwartet. Für die Annahme und Entsorgung oder Verwertung wird ein Preis pro Tonne (to) veranschlagt. Zusätzlich wird eine Gebühr pro ausgestelltem Begleitschein erhoben. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die die jeweils gültige Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Die genaue Menge kann variieren und hängt von den tatsächlichen Anlieferungen ab. Der Dienstleister muss über die notwendigen Genehmigungen und Kapazitäten für die fachgerechte Behandlung dieser Abfallart verfügen. Die Annahme der Materialien erfolgt nach vorheriger Absprache und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Verwertung kann stoffliche oder energetische Verwertung umfassen, sofern dies umweltgerecht und gesetzeskonform erfolgt. Die Entsorgung ist als letzte Option zu betrachten und muss ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es wird eine transparente Abrechnung über die angenommenen und behandelten Mengen erwartet. Die Dokumentation der Entsorgungs- oder Verwertungsnachweise ist obligatorisch. Die Leistung umfasst die gesamte Logistik von der Annahme bis zur endgültigen Behandlung des Materials. Die genauen Modalitäten der Annahme, wie z.B. Öffnungszeiten und Annahmebedingungen, sind mit dem Dienstleister abzustimmen. Die Qualität der Entsorgung oder Verwertung muss den höchsten Umweltstandards genügen. Es wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit angestrebt, um eine effiziente und umweltfreundliche Abfallwirtschaft zu gewährleisten. Die Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze und -verordnungen ist zwingend erforderlich. Die Kostenstruktur soll klar und nachvollziehbar sein, insbesondere die Preisgestaltung pro Tonne und pro Begleitschein. Die Kapazitäten des Dienstleisters müssen ausreichen, um die erwarteten Mengen ohne Verzögerungen zu verarbeiten. Die Möglichkeit zur Besichtigung der Entsorgungs- oder Verwertungsanlagen kann Teil des Auswahlverfahrens sein. Die Zuverlässigkeit und Erfahrung des Dienstleisters in der Handhabung von Sonderabfällen sind von großer Bedeutung. Die Abfallschlüsselnummer 17 03 01 spezifiziert Gemische aus Bitumen und Kohlenteer, die als gefährlicher Abfall eingestuft sind. Daher sind besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme, Lagerung und Behandlung zu treffen. Die Verwertung kann beispielsweise in der Herstellung von Baustoffen oder als Brennstoff in geeigneten Anlagen erfolgen. Die Entsorgung erfolgt in der Regel auf Deponien für gefährliche Abfälle, falls eine Verwertung nicht möglich ist. Die genauen Anforderungen an die Beschaffenheit der anzuliefernden Gemische werden im Detail festgelegt. Die Überwachung der Annahme und Behandlung durch die zuständigen Behörden muss gewährleistet sein. Die Kosten für die Entsorgung oder Verwertung sind ein wesentlicher Faktor bei der Vergabe. Die Gebühr pro Begleitschein deckt den administrativen Aufwand für die Begleitung der Abfalltransporte ab. Die Gesamtkosten setzen sich aus der Summe der angenommenen Tonnen multipliziert mit dem Preis pro Tonne und der Anzahl der Begleitscheine multipliziert mit der Gebühr pro Stück zusammen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung23.06.25
- Heute01.07.25
- Abgabefrist08.07.25
- Veröffentlichungsende08.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Erfüllungsort:33330 Gütersloh, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Annahme und Entsorgung oder Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
Annahme und Entsorgung oder Verwertung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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