Subunternehmerleistungen Buslinienverkehr Trier
Auftraggeber
SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
54290, Trier
Veröffentlicht
29.04.26
Angebotsfrist
02.06.26, 08:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH schreibt Subunternehmerleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier aus. Der Auftrag umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 857.500 Fahrplankilometern. Die Leistungen sind in vier Lose (A bis D) unterteilt, wobei ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.11.2036 geschlossen wird. Die Beauftragung erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Los A: 7 Solobusse, insgesamt ca. 169.000 Fahrplan-km/Jahr
1 Ganztagesumlauf (Mo-So) 1 Ganztagesumlauf (Mo-Sa) 2 Einsatzwagen (Mo-Fr) 3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)
Los B: 7 Gelenkbusse, ca. 228.000 Fahrplan-km/Jahr
2 Ganztagesumläufe (Mo-So) 2 Einsatzwagen (Mo-Fr) 3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)
Los C: 7 Gelenkbusse, ca. 235.000 Fahrplan-km/Jahr
2 Ganztagesumläufe (Mo-So) 2 Einsatzwagen (Mo-Fr) 3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)
Los D: 7 Gelenkbusse, ca. 225.000 Fahrplan-km/Jahr
2 Ganztagesumläufe (Mo-So) 2 Einsatzwagen (Mo-Fr) 3 Einsatzwagen (Mo-Fr, nur an Schultagen)
Voraussetzungen
- Nachweis von Referenzleistungen mit folgenden Anforderungen: Zeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2025, Anzahl Fahrzeuge: 10 Fahrzeuge (Solobusse und/oder Gelenkbusse), Jährliches Leistungsvolumen: 300.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr
- Mindestumsatz: 1 Mio. € (jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 bzw. §124 GWB
- Nachweis einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 9 PBefG oder einer vergleichbaren Genehmigung eines anderen Staates
- Mindestanzahl an Beschäftigten: 50 Personen
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass das Fahrpersonal die Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BrKrFQG) absolviert hat.
- Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (Anzahl und Größe der Fahrzeuge) und der Personalbestand.
FAQ
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