Statische Wasserzähler mit Funkübertragung für Berliner Wasserbetriebe
Stichwörter
- Wasserzähler
- Funk
- Impulsausgang
- Rahmenvereinbarung
- Messtechnik
Zusammenfassung
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von statischen Wasserzählern mit Funkübertragung in verschiedenen Nenngrößen. Die Zähler müssen bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet sein. Die Lieferung erfolgt in 6 Losen mit unterschiedlichen Nennleistungen (4-16 m³/h), teilweise mit zusätzlichem Impulsausgang. Pro Los wird ein Wirtschaftsteilnehmer beauftragt, wobei ein Bieter auch mehrere oder alle Lose erhalten kann.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung06.05.25
- 22.05.25Heute
- Bieterfragenfrist12.06.25
- 12.06.25Abgabefrist
- Veröffentlichungsende12.06.25
- 04.01.26Laufzeitbeginn
- Laufzeitende30.12.27
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
1: Statischer Wasserzähler Nennleistung 4 m³/h
Statischer Wasserzähler Funk (Q3:4), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge inkl. Option: 92.500 Stück
2: Statischer Wasserzähler Nennleistung 10 m³/h
Statischer Wasserzähler Funk (Q3:10), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge inkl. Option: 15.665 Stück
3: Statischer Wasserzähler Nennleistung 16 m³/h
Statischer Wasserzähler Funk (Q3:16), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge inkl. Option: 7.120 Stück
4: Statischer Wasserzähler Nennleistung 4 m³/h mit Impulsausgang
Statischer Wasserzähler Funk mit Impulsausgang (Q3:4), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge inkl. Option: 201 Stück
5: Statischer Wasserzähler Nennleistung 10 m³/h mit Impulsausgang
Statischer Wasserzähler Funk mit Impulsausgang (Q3:10), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge inkl. Option: 368 Stück
6: Statischer Wasserzähler Nennleistung 16 m³/h mit Impulsausgang
Statischer Wasserzähler Funk mit Impulsausgang (Q3:16), bakteriologisch untersucht und konformitätsbewertet. Maximale Bestellmenge: 270 Stück
VORAUSSETZUNGEN
- Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
- Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV) erforderlich
Weitere Ausschreibungen zu:
