Die Stadt Delmenhorst beschafft einen neuen Schmalspurschlepper für die Grünunterhaltung und Sportplatzpflege. Der Schlepper soll universell einsetzbar sein, sowohl für Grünpflege und Winterdienst als auch als Zugfahrzeug. Gefordert sind geringe Abmessungen und ein kleiner Wendekreis für enge Einsatzorte, aber auch eine hohe Fahrgeschwindigkeit für das gesamte Stadtgebiet. Die Kabine soll beheizbar, klimatisiert und ergonomisch gestaltet sein. Der Schlepper muss diverse Anbaugeräte ziehen und betreiben können, darunter Anhänger, Schneeschild, Salzstreuer, Grashopper, Wasserfass, Auslegermäher, Sichelmähwerk, Laubbläser, Schlegelmulcher, Aerifizierer, Bodenfräse, Rasennachsaatgerät, Rasenstriegel, Wiesenschleppe, Wegedeckenregenerator, Düngerstreuer und Besander.
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Beschreibung
Beschafft wird ein neuer Schmalspurschlepper, der vielseitig in der Grün- und Sportplatzpflege sowie im Winterdienst als Transport- und Zugfahrzeug eingesetzt werden kann. Aufgrund beengter Einsatzorte sind geringe Abmessungen, ein kurzer Radstand und ein kleiner Wendekreis erforderlich. Gleichzeitig ist eine hohe Fahrgeschwindigkeit für das gesamte Stadtgebiet gefordert. Die beheizbare und klimatisierte Kabine soll eine gute Rundumsicht bieten und ergonomisches Arbeiten ermöglichen, unterstützt durch einen tiefen und ergonomisch konstruierten Einstieg. Alle Anbauteile müssen für die vorgesehene Nutzung am Fahrzeug abgenommen und zugelassen sein. Der Schlepper muss in der Lage sein, diverse Anbaugeräte zu ziehen und zu betreiben, darunter Anhänger mit Druckluftbremse, Schneeschild und Salzstreuer, Amazone Grashopper, Wasserfass und Gießarm, Auslegermäher (Front), Sichelmähwerk 3m (Front), Laubbläser (Front), Schlegelmulcher (Heck), Aerifizierer, Bodenfräse, Rasennachsaatgerät, Rasenstriegel, Wiesenschleppe, Wegedeckenregenerator, Düngerstreuer und Besander. Der Dieselmotor muss die EU-Emissionsstufe V erfüllen, eine Nennleistung von mindestens 60 kW haben und für synthetische Kraftstoffe gemäß DIN EN 15940 freigegeben sein. Das maximale Drehmoment soll mindestens 340 Nm betragen. Der Auspuff ist senkrecht nach oben anzuordnen, und der Kühler soll mit einem Wendelüfter ausgestattet sein. Das Getriebe soll ohne Reibekupplungen auskommen und eine maximale Geschwindigkeit von 40 km/h ermöglichen, inklusive Allradantrieb und getrennten Ölkreisläufen für Getriebe und Hydraulikanlage. Es werden verschiedene Fahrstrategien gefordert, darunter Beschleunigung über Fahrpedal mit automatischer Anpassung der Motordrehzahl, Regelung der Drehzahl über Fahrpedal, stufenlose Fahrgeschwindigkeitsregelung über einen Fahrhebel und Einstellung der Zapfwellendrehzahl über Handgashebel unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit im Zapfwellenbetrieb. Die Gesamtlänge inklusive Heckkraftheber darf maximal 4.000 mm betragen, die Breite maximal 1.700 mm, der Radstand maximal 2.400 mm und die Höhe mit Kabine maximal 2.500 mm. Das Leergewicht darf maximal 3.500 kg betragen, das zulässige Gesamtgewicht (ZGG) muss mindestens 4.500 kg betragen, die Stützlast an der Anhängekupplung mindestens 1.500 kg, die Vorderachslast mindestens 2.100 kg und die Hinterachslast mindestens 3.000 kg. Zur weiteren technischen Ausstattung gehören eine Druckluft-Beschaffungsanlage mit Zweikreis-Bremssystem, eine Vierradbremsanlage mit automatischer Allradzuschaltung, ein automatisches Zugmaul, eine niveauregulierte Vorderachsfederung, ein Sperrdifferential und Allradautomatik sowie eine elektrisch geschaltete hydraulische Allrad- und Differentialsperrenschaltung. Die Steuerung aller Elemente des Fahrzeugs soll über ein zentrales Dashboard-Terminal sowie einen Multifunktionsjoystick erfolgen, wobei Funktionstasten frei belegbar sein sollen. Eine Kommunalplatte Gr. 3 (F2) für den Frontanbau ist ebenso gefordert wie ein ab Werk vollintegriertes Spurführungssystem mit einer Genauigkeit von maximal +/-5cm Abweichung vom Sollwert. Das Spurführungssystem soll die Erstellung von Kontursegmenten, Einzelspursegmenten, Einzelspuren, Arbeitsspuren sowie die automatische Erstellung von Feldgrenzen ermöglichen. Ein DLG-anerkanntes Querkamera-Monitor-System zur Erkennung und Kennzeichnung von Personen und Fahrzeugen mit automatisierter Warnung vor Gefahren ist ebenfalls erforderlich. Die elektrische Anlage soll mit 12V betrieben werden, inklusive 7-poliger Steckdose Front und Beleuchtung gemäß europäischer Straßenzulassungsrichtlinie. Die Bereifung soll eine Universalbereifung für Rasenflächen sein, auf der Vorderachse mindestens 350mm breit und auf der Hinterachse mindestens 480mm breit, inklusive Ventilschutz. Die Hydraulik soll eine Pumpenleistung von mindestens 110l/min haben, mit Load Sensing Verstellpumpe und einem Betriebsdruck von mindestens 180bar. Vier elektrohydraulische Steuergeräte mit Mengenteiler unter Druck kuppelbar an Mitte und Heck sind gefordert, ebenso wie ein Ölkühler für den Hydraulikölkreislauf, ein druckloser Rücklauf Mitte links und Heck sowie eine Power-Beyond Funktion. Die Heckzapfwelle soll mit 540/540E/1.000 U/min betrieben werden können, die Frontzapfwelle mit 1.000 U/min. Der Dreipunkt-Heckkraftheber soll Kat. 2 entsprechen, mit einer Hubkraft von mindestens 2.400 daN, der Frontkraftheber Kat. 1, mit einer Hubkraft von mindestens 2.300 daN. Die Kraftheber sollen elektrisch geregelt sein mit Hubbegrenzung und Betätigung über Linearmodule mit Schnellaushubschalter, Tiefenführung und Memoryfunktion. Die Kabine soll mit Kat. 4 Schutzbelüftung gemäß DIN EN 15695 ausgestattet sein, mit Umstellung von Kat. 2 auf Kat. 4 über Bedienterminal ohne manuelles Umschalten und Filterwechsel. Eine Halterung für Tablett und Zusatzgerätehalterung sowie eine zusätzliche Fußraumheizung sind ebenfalls gefordert. Das Cockpit soll mit einem schwenk- und teleskopierbaren Lenkrad ausgestattet sein, inklusive Drehknauf. Rückspiegel beidseitig und ausziehbar sowie eine Klimaautomatik sind ebenfalls erforderlich. Der Fahrersitz soll ein luftgefederter Komfort-Fahrersitz mit automatischer Gewichts- und Höhenverstellung sein, längs- und rückenverstellbar mit mechanischer Bandscheibenstütze und blockierbarer Längs- und Horizontalfederung. Front- und Heckscheibe sollen mit Scheibenwischern und Waschanlage ausgestattet sein. Zur sonstigen Ausstattung gehören eine LED-RKL gelb auf dem Kabinendach, zwei Richtstrahler gelb zur Absicherung, Warnmarkierungen gemäß DIN 30710, eine Werkzeugbox anstelle des Aufstieges, ein Feuerlöscher Brandklassen A/B/C mit Fahrzeughalterung, ein Radio mit Bluetooth-Freisprecheinrichtung und Verbandskasten sowie Warnweste.