Ingenieurleistungen für technische Gebäudeausrüstung der Marquardschule Fulda
Auftraggeber
Vergabestelle der Stadt Fulda
36037, Fulda
Veröffentlicht
Angebotsfrist
27.05.25
01.07.25, 08:30
Stichwörter
Ingenieurleistungen
Gebäudeausrüstung
Starkstromanlagen
Schwachstromanlagen
Schule
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die brandschutztechnische Sanierung der Marquardschule Fulda, einschließlich der Entwicklung eines Brandschutzkonzepts gemäß Ziffer 7 BVErl. Hessen, Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung). Das Projekt beinhaltet die Bewertung der Gebäude A, B und C unter Berücksichtigung des Bestandes, der Hessischen Bauordnung und der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR). Das Brandschutzkonzept soll die bauaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens unterstützen und sichern, wobei die allgemeinen Schutzziele sowie die Schutzziele des Brandschutzes nachgewiesen werden müssen. Die Planung berücksichtigt die speziellen Belange einer Nutzung als Schule, einschließlich der Anforderungen und Erleichterungen der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR).
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Beschreibung
Die Ausschreibung betrifft die Erstellung eines Brandschutzkonzepts für die Marquardschule Fulda, wobei die brandschutztechnische Sanierung der Gebäude A, B und C im Fokus steht. Das Konzept soll gemäß Ziffer 7 BVErl. Hessen in der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) entwickelt werden. Die Bewertung der Gebäude erfolgt unter Berücksichtigung des Bestandes, der Hessischen Bauordnung und der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR).
Das Brandschutzkonzept soll die bauaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens auf Grundlage der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterstützen und sichern. Hierbei sind die allgemeinen Schutzziele sowie die Schutzziele des Brandschutzes (§§ 3 und 13 HBO 2011) bezüglich der Bauwerke nachzuweisen.
Die Planung berücksichtigt die speziellen Belange einer Nutzung als Schule, einschließlich der Anforderungen und Erleichterungen der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR). Der Nachweis für die Umsetzung der Schutzziele des Bauordnungsrechts soll über die Verknüpfung aller brandschutztechnischen Einzelmaßnahmen in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt werden.
Die bauliche Anlage besteht aus den Gebäuden A (Altbau), B (Erweiterungsbau) und C (Sanitäranlagen). Die brandschutztechnische Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Bestandes, der Hessischen Bauordnung und der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR).
Das Gebäude A wird als Gebäudeklasse 4, Gebäude B als Gebäudeklasse 3 und Gebäude C als Gebäudeklasse 2 eingestuft. Aufgrund der Nutzung als Schule handelt es sich um eine bauliche Anlage besonderer Art oder Nutzung (Sonderbau).
Die baulichen Anlagen weisen in den einzelnen Geschossen unterschiedliche Nutzungen auf, darunter Klassenzimmer, Sanitäranlagen, Büros, Lehrmittelräume, Lehrerzimmer, Schulleitung, Sekretariat, Musikraum, Aula, Videoraum, Abstellräume, Werkstatt, Heizung, Bibliothek und Küche/Essen.
Die Brandschutzmaßnahmen umfassen unter anderem die Sicherstellung von Rettungswegen, die Begrenzung der Brandlasten, die Anordnung von Brandabschnitten und Brandwänden, die Festlegung der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile und des Brandverhaltens der Baustoffe, die Installation von Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen, die Bereitstellung von Feuerlöschern und die Ausbildung des Personals.
Die Anforderungen an die Rettungswege, Treppenräume, Flure und Fenster sind zu berücksichtigen. Die horizontalen und vertikalen Brandabschottungen sind sicherzustellen. Die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Konstruktionen, nicht tragenden Außenwände, Treppenräume, Flure und Decken ist zu beachten.
Die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen umfassen Brandmeldeanlagen, automatische Löschanlagen, Wandhydranten, Rauch- und Wärmefreihaltung, Lüftungsanlagen, haustechnische Anlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Blitz- und Überspannungsschutzanlagen, Sicherheitsstromversorgung und Brandfallsteuerung von Aufzügen.
Der organisatorische Brandschutz umfasst die Erstellung einer Brandschutzordnung, die Benennung eines Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, die Erstellung von Feuerwehrplänen, die Kennzeichnung der Rettungswege, die Bereitstellung von Feuerlöschern, die Ausbildung des Personals und die Durchführung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen.
Der abwehrende Brandschutz umfasst die Sicherstellung des Löschwasserbedarfs, die Löschwasserrückhaltung und die Bereitstellung von Flächen für die Feuerwehr.
Abweichungen von den Anforderungen der Hessischen Bauordnung und der Muster-Schulbau-Richtlinie sind zu begründen und durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.