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Objektplanung für Sanierung und Umbau einer Grundschule in Nordenham

Auftraggeber
Stadt Nordenham
26954, Nordenham
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.05.25
01.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Schulbau
  • Sanierung
  • Objektplanung
  • Architektur
  • Ganztagsschule
  • Energetische Sanierung

Zusammenfassung

Die Stadt Nordenham plant die Sanierung des Schultrakts der Grundschule Friedrich-August-Hütte. Der ehemalige KVHS-Trakt soll für den Ganztagsbetrieb der Grundschule umgebaut werden. Das Gebäude wird bis auf die Grundstruktur entkernt und erhält eine neue Fassade, Dach, technische Gebäudeausstattung sowie eine PV-Anlage. Die Mensa wird erweitert und das Gebäude energetisch saniert. Die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    29.05.25


  • Bieterfragenfrist
    20.06.25


  • Heute
    30.06.25


  • Abgabefrist
    01.07.25


  • Veröffentlichungsende
    01.07.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zuschlagskriterien:Preis (40%), Organisation und Erfahrung des Projektteams (30%), Herangehensweise inkl. Kosten-, Termin- und Baumanagement (30%)
Erfüllungsort:Margaretenstraße 30, 26954 Nordenham, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens drei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten vier Jahren
  • Eine Referenz muss Objektplanung für Umbau eines Bildungsbaus mit Kosten ab 1.000.000 EUR umfassen
  • Zwei Referenzen müssen Objektplanung für öffentliche Auftraggeber mit Kosten ab 1.000.000 EUR umfassen
Finanziell:
  • Jahresmindestumsatz von 500.000 EUR pro Jahr
  • Haftpflichtversicherung mit Deckung: Personenschäden mind. 2.000.000 EUR, Sachschäden mind. 500.000 EUR, Vermögensschäden mind. 1.000.000 EUR
Rechtlich:
  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder bauvorlageberechtiger Ingenieur
  • Eintragung in Architektenliste oder Liste bauvorlageberechtiger Ingenieure
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit
  • Mindestlohn-Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG

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