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Reinigung von Ölunfällen auf Autobahnen in Westfalen

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
59065, Hamm
Veröffentlicht
Angebotsfrist
22.05.25
24.06.25, 08:00

Stichwörter

  • Ölspurbeseitigung
  • Unfallschäden
  • Verkehrsflächenreinigung
  • Autobahnmeisterei
  • Umweltschutz

Zusammenfassung

Beseitigung von Unfallschäden mit Leichtflüssigkeiten auf Bundesautobahnen und deren Anlagen. Die Leistung umfasst die Reinigung von Verkehrsflächen nach Unfällen mit ausgelaufenen Ölen und anderen Betriebsstoffen. Die Arbeiten müssen innerhalb von 90 Minuten nach Alarmierung begonnen werden. Die Reinigung muss nach definierten Qualitätsstandards erfolgen und digital dokumentiert werden.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    22.05.25


  • Heute
    02.06.25


  • Abgabefrist
    24.06.25


  • Veröffentlichungsende
    24.06.25


  • Laufzeitbeginn
    03.07.25


  • Laufzeitende
    02.07.27

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

LOSE

LOT-0001: Autobahnmeisterei Dorsten

Ausführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Dorsten


LOT-0002: Autobahnmeisterei Gelsenkirchen

Ausführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Freudenberg und der Autobahnmeisterei Gelsenkirchen


LOT-0003: Autobahnmeisterei Kamen

Ausführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Lüdenscheid "Bereich Nord" und der Autobahnmeisterei Kamen


LOT-0004: Autobahnmeisterei Recklinghausen

Ausführung Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundesautobahnen und dessen Anlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Lüdenscheid "Bereich Nord" und der Autobahnmeisterei Recklinghausen


VORAUSSETZUNGEN

Finanziell:
  • Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR
  • Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR
Rechtlich:
  • Nachweis der Eintragung im Berufsregister
  • Nachweis der Eintragung im Handelsregister
  • Nachweis über die Zulassung als Fachbetrieb nach WHG §62
Sonstige:
  • Nachweis von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für das Personal
  • Nachweis der gleichzeitigen Durchführbarkeit bei Vergabe mehrerer Lose

Weitere Ausschreibungen zu:  

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