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Bauwerksprüfung für Brücken und Verkehrszeichenbrücken in Nordbayern

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
90402, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
07.01.25
31.12.25, 11:00

Stichwörter

  • Bauwerksprüfung
  • Brückenprüfung
  • Ingenieurbauwerke
  • Verkehrszeichenbrücken
  • Open-House-Verfahren

Zusammenfassung

Gegenstand sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen. Die Prüfungen umfassen zwei Leistungsbereiche: 1) Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke (außer Verkehrszeichenbrücken) und 2) Verkehrszeichenbrücken. Die Leistungen werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens vergeben. Zulassungsanträge können während der gesamten Laufzeit gestellt werden.

ZEITPLAN

  • Laufzeitbeginn
    08.12.22


  • 07.01.25
    Bekanntmachung


  • Heute
    18.05.25


  • 30.12.25
    Laufzeitende


  • Abgabefrist
    31.12.25


  • 31.12.25
    Veröffentlichungsende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Kontrolle von Brücken
Erfüllungsort:Flaschenhofstr. 55, 90402 Nürnberg, Bayern, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

LOSE

LOT-0001: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken

Gegenstand sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken.


LOT-0002: Verkehrszeichenbrücken

Gegenstand sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Verkehrszeichenbrücken.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Gültiges VFIB-Zertifikat
  • Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 12 Verkehrszeichenbrücken
  • Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 3 Überführungsbauwerke
  • Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 3 Unterführungsbauwerke
Finanziell:
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 1.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Rechtlich:
  • Eintragung im Handels- oder Berufsregister
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Keine Geldbuße nach § 21 MiLoG von mind. 2.500 EUR

Weitere Ausschreibungen zu:  

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