Bauwerksprüfung für Brücken und Verkehrszeichenbrücken in Nordbayern
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
90402, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
07.01.25
31.12.25, 11:00
Stichwörter
- Bauwerksprüfung
- Brückenprüfung
- Ingenieurbauwerke
- Verkehrszeichenbrücken
- Open-House-Verfahren
Zusammenfassung
Gegenstand sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen. Die Prüfungen umfassen zwei Leistungsbereiche: 1) Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke (außer Verkehrszeichenbrücken) und 2) Verkehrszeichenbrücken. Die Leistungen werden im Rahmen eines Open-House-Verfahrens vergeben. Zulassungsanträge können während der gesamten Laufzeit gestellt werden.
ZEITPLAN
- Laufzeitbeginn08.12.22
- 07.01.25Bekanntmachung
- Heute18.05.25
- 30.12.25Laufzeitende
- Abgabefrist31.12.25
- 31.12.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Kontrolle von Brücken
Erfüllungsort:Flaschenhofstr. 55, 90402 Nürnberg, Bayern, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
LOSE
LOT-0001: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken
Gegenstand sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke, ausgenommen Verkehrszeichenbrücken.
LOT-0002: Verkehrszeichenbrücken
Gegenstand sind Bauwerksprüfungen in Bezug auf Verkehrszeichenbrücken.
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Gültiges VFIB-Zertifikat
- Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 12 Verkehrszeichenbrücken
- Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 3 Überführungsbauwerke
- Hauptprüfungen nach DIN 1076 für mindestens 3 Unterführungsbauwerke
Finanziell:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 1.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Rechtlich:
- Eintragung im Handels- oder Berufsregister
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Geldbuße nach § 21 MiLoG von mind. 2.500 EUR
Weitere Ausschreibungen zu:

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