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Medientechnik für Dauerausstellung Stadtmuseum Oldenburg

Auftraggeber
Stadt Oldenburg (Oldb)
26122, Oldenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.06.25
28.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Medientechnik
  • Stadtmuseum
  • Dauerausstellung
  • Medienstationen
  • Ausstellungstechnik
  • Oldenburg

Zusammenfassung

Für die neue stadtgeschichtliche Dauerausstellung im Neubau des Stadtmuseums werden verschiedene Medienstationen benötigt. Diese sind in die Möbel des Ausstellungsbaus zu montieren, einzurichten, in das Netz vor Ort zu integrieren und mit einer zur Verfügung gestellten Software zu bespielen. Die Lieferung und Installation der Medientechnik soll die neue Ausstellung technisch unterstützen und interaktive Elemente ermöglichen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    23.06.25


  • Heute
    08.07.25


  • Bieterfragenfrist
    22.07.25


  • Abgabefrist
    28.07.25


  • Veröffentlichungsende
    28.07.25


  • Laufzeitbeginn
    02.11.25


  • Laufzeitende
    22.01.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Multimediaausrüstung
Computeranlagen und Zubehör
Bildschirme
Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Farbbildmonitore
Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe
Vorführgeräte
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Auftrags-Budget:113.000 €
Erfüllungsort:Am Stadtmuseum 4-8, 26121 Oldenburg (Oldb), Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Stadtmuseum Oldenburg, Einrichtung Dauerausstellung, Medientechnik

Für die neue stadtgeschichtliche Dauerausstellung im Neubau des Stadtmuseums werden verschiedene Medienstationen benötigt. Diese sind in die Möbel des Ausstellungsbaus zu montieren, einzurichten, in das Netz vor Ort zu integrieren und mit einer zur Verfügung gestellten Software zu bespielen.


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU
Sonstige:
  • Handelsregister oder Berufsregister erforderlich
  • Nachweis technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit erforderlich

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