Baumpflege und Baumfällung für 2030 Bäume im Ostkreis Marburg-Biedenkopf
Auftraggeber
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Marburg-Biedenkopf
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.07.25
12.08.25, 09:15
Stichwörter
- Baumfällung
- Baumkontrolle
- Baumpflege
- Formschnitt
- Jungbaumpflege
- Kopfbaumschnitt
- Kronenpflege
- Kronensicherung
- Lichtraumprofilschnitt
- Obstbaumschnitt
- Totholzentfernung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft baumpflegerische Arbeiten an verschiedenen Liegenschaften des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Es handelt sich um rund 6.000 Bäume auf 80 Objekten, wobei etwa 2.030 Bäume im Ostkreis liegen. Jährlich sollen ca. 20% dieser Bäume gepflegt oder gefällt werden. Die Arbeiten umfassen eine Vielzahl von Schnittmaßnahmen, Jungbaumpflege, Kronenpflege, Einkürzungen, Entlastungen, Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitte, Formschnitte, Kopfbaumschnitte, Obstbaumschnitte, Kronensicherung und Fällungen. Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst baumpflegerische Arbeiten an verschiedenen Liegenschaften des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Insgesamt sind 80 Objekte mit etwa 6.000 Bäumen betroffen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Ostkreis, wo sich ca. 2.030 Bäume befinden, von denen jährlich etwa 20% gepflegt oder gefällt werden müssen. Alle Bäume werden von einem Baumkontrolleur begangen, und die festgestellten Mängel sind zu beheben. Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Zu den auszuführenden Arbeiten gehören Schnittmaßnahmen, Jungbaumpflege, Kronenpflege, Einkürzungen, Entlastungen, Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitte, Formschnitte, Kopfbaumschnitte, Obstbaumschnitte, Kronensicherung und Fällungen. Die Arbeiten müssen nach den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017 (ZTV-Baumpflege 2017) ausgeführt werden, wobei die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Das Personal muss über entsprechende Zertifikate wie „geprüfter Baumpfleger“, „ISA Certfied Arborist“, „European Treeworker“, „European Tree Technician“, „staatlich geprüfter Baumpfleger“ oder „geprüfter Fachagrarwirt für Baumpflege“ verfügen und dies spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn nachweisen. Die Kenntnisse über Artenschutz in der Baumpflege sind ebenfalls durch ein Zertifikat nachzuweisen. Das vor Ort tätige Personal muss als Mitarbeiter des Auftragnehmers erkennbar sein und angemessene Arbeitskleidung tragen. Die Eignungskriterien gemäß Anlage 1 sind zu erfüllen und mit dem Angebot zu bestätigen. Die Arbeiten sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durchzuführen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Tieren und Pflanzen. Schnitte müssen fachgerecht ausgeführt werden, wobei der Astring zu erhalten ist und bei Einkürzungen auf Zugäste geschnitten werden muss. Starkäste dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschnitten werden. Motorsägen sind nur für Äste ab Grobaststärke zulässig. Schnittflächen müssen glatt und sauber sein, um Ausfransungen oder Quetschungen zu vermeiden. Schnittgut bis 10 cm Durchmesser ist abzutransportieren und zu entsorgen. Bei Hochstämmen an Verkehrsflächen muss die Stammhöhe 50-60% der Gesamthöhe betragen und die Kronenhöhe darf 40% nicht unterschreiten. Tote, absterbende und gebrochene Äste sind zu entfernen. Schwachäste mit eingewachsener Rinde, die zu unerwünschten Entwicklungen führen, sind zu entfernen. Reibende Schwachäste sind zu entfernen. Während eines Pflegegangs dürfen keine überlappenden Wunden über 3 cm Durchmesser erzeugt werden. Beim Ausdünnen von Astkränzen ist der dickste oder am schlechtesten angebundene Ast zu entfernen. Baumbindungen sind zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu befestigen. Das Schnittgut ist aufzunehmen und zu entsorgen. Äste bis maximal Grobaststärke sind einzukürzen oder zu entnehmen. Dach- und Fassadenfreischnitte sind im Schwachastbereich durchzuführen. Totholzentfernung betrifft tote Äste mit Durchmessern von 3-10 cm, die sich über schulisch oder öffentlich genutzten Bereichen befinden. Lichtraumprofilschnitte sind zur Herstellung oder Erhaltung des lichten Raumes über Gehwegen (2,5 m) und Straßen (4,5 m) vorzunehmen. Formschnitte erfolgen im Zuwachs über die ursprüngliche Form hinaus. Stamm- und Stockaustriebe sind von Hand zu entfernen oder abzuschneiden, der Einsatz von motorgetriebenen Geräten ist nicht zulässig. Baumfremder Bewuchs ist baumschonend zu entfernen. Obstbaumschnitte zielen auf eine offene und lockere Krone ab, um das Gleichgewicht zwischen Wachstum und Blütenknospenbildung zu fördern. Kronensicherungen erfolgen mit Standard-Hohltausicherungen, die rinden- und kambiumschonend sind und eine Zuwachsreserve enthalten. Statische Verbindungen sind straff, dynamische Verbindungen mit leichtem Durchhängen einzubauen. Beim Austausch alter Sicherungen sind diese zu entfernen und zu entsorgen, außer bei Stahlseilsicherungen. Baumfällungen bis 20 cm Stammdurchmesser und über 20 cm Stammdurchmesser werden in Seilklettertechnik von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt. Die Stummelhöhe sollte nicht über 10 cm betragen. Das Schnittgut ist aufzunehmen und zu entsorgen. Stundenverrechnungssätze für Baumpfleger, Baumpflegehelfer, Hubarbeitsbühnen und LKW sind für eventuelle Arbeiten zur Beseitigung von Sturm- oder Trockenschäden vorgesehen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung10.07.25
- Heute25.07.25
- Abgabefrist12.08.25
- Veröffentlichungsende12.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Baumpflege
Erfüllungsort:35043, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Baumpflegerische Arbeiten Ostkreis
Baumpflegerische Arbeiten an ca. 2030 Bäumen im Ostkreis mit jährlich ca. 20% Pflegebedarf
DOKUMENTE
Dateiname
- Unterlagen3 Dateien
- Bekanntmachung1 Datei
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