Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr Linienbündel 10 Geislingen/Böhmenkirch
Auftraggeber
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
73033, Göppingen
Veröffentlicht
29.04.26
Angebotsfrist
23.06.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Der Landkreis Göppingen vergibt Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen, der verschiedene Linien umfasst. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 kommt es zu einer Verschiebung der Bahnfahrpläne, was zwei verschiedene Fahrplanzustände zur Folge hat. Zudem sind die Mindestziele nach dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) zu erfüllen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre
- Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre
- Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen
- Erklärung, gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG
- Eigenerklärung, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen zu gehören
- Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass gegen den Bieter in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt worden ist
- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
- Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen
- Benennung eines für die Durchführung der Verkehre verantwortlichen Ansprechpartners sowie der für die Projektleitung verantwortlichen Person
- Erklärung über ausreichende Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BOKraft
- Erklärung über ausreichende Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Verkehrsplaners
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