Einwegbatterien für Cochlea-Implantat Sprachprozessoren
Auftraggeber
Techniker Krankenkasse
22305, Hamburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
02.06.25
31.12.99, 22:58
Stichwörter
- Batterien
- Cochlea-Implantate
- Einwegbatterien
- Hilfsmittel
- Sprachprozessoren
Zusammenfassung
Die Krankenkassen TK und HEK schließen Verträge mit allen geeigneten Unternehmen über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten. Es gelten einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Der Vertrag startet frühestens zum 01.09.2025, ein Vertragsschluss ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Versorgung erfolgt bundesweit.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung02.06.25
- Heute16.07.25
- Laufzeitbeginn31.08.25
- Abgabefrist31.12.99
- Veröffentlichungsende31.12.99
- Bieterfragenfrist31.12.99
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Batterien
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Folgende Voraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bestätigt werden: Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB und kein Ereignis innerhalb der letzten 3 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB
Weitere Ausschreibungen zu:

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