Einwegbatterien für Cochlea-Implantat Sprachprozessoren
Auftraggeber
Techniker Krankenkasse
22305, Hamburg
Veröffentlicht
03.06.25
Angebotsfrist
31.12.99, 23:58
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Krankenkassen TK und HEK schließen Verträge mit allen geeigneten Unternehmen über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten. Es gelten einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Der Vertrag startet frühestens zum 01.09.2025, ein Vertragsschluss ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Versorgung erfolgt bundesweit.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Folgende Voraussetzungen müssen für einen Vertragsschluss erfüllt und im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bestätigt werden: Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 5 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB und kein Ereignis innerhalb der letzten 3 Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB
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