Strom- und Erdgasbeschaffung 2027-2029 für Niedersachsen Ports
Auftraggeber
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
26122, Oldenburg
Veröffentlicht
29.04.26
Angebotsfrist
04.06.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG beabsichtigt, ihren Bedarf an Strom und Erdgas an insgesamt 5 Niederlassungen und der Zentrale Oldenburg für die Jahre 2027 - 2029 und optional 2030 marktorientiert zu decken. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los I für Erdgas (ca. 4,2 GWh/a) und Los II für Strom (ca. 4,7 GWh/a).
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Erdgasbeschaffung
Die marktorientierte Belieferung mit Erdgas. Der Bedarf an Erdgas beträgt ca. 4,2 GWh/a.
Strombeschaffung
Die marktorientierte Belieferung mit Strom. Der Strombedarf beträgt voraussichtlich ca. 4,7 GWh/a.
Voraussetzungen
- Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen): Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. In Los I: mind. 2 Referenzen über Gasbeschaffung/-lieferung in vergleichbarer Höhe von 3.000 MWh/a an mind. 30 Entnahmestellen. In Los II: mind. 2 Referenzen über Strombeschaffung/-lieferung von mind. 3.000 MWh/a an mind. 100 Entnahmestellen mit Standardlastprofilmessungen und 15 Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung.
- Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet) des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025). Ein Unternehmen wird als geeignet gewertet, welches in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren einen mittleren Mindestumsatz von 2,5 Mio. EUR pro Jahr aufweist.
- Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister (Kopie ausreichend).
- Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Eigenerklärung über einen eigenen Bilanzkreis (je Los) und Angabe der Bilanzkreisnummer. Sofern auf den Bilanzkreis eines Dritten zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zur Bilanzkreisnummer die Nutzungsmöglichkeit des Bilanzkreises nachzuweisen.
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