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IT-Beratung Cloud Software und Infrastruktur für EnBW

Auftraggeber
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
76131, Karlsruhe
Veröffentlicht
Angebotsfrist
12.08.25
15.09.25, 11:00

Stichwörter

  • IT-Beratung
  • Cloud Software
  • Cloud Infrastruktur
  • Rahmenvertrag
  • Consulting
  • Migration
  • Architektur
  • Optimierung

Zusammenfassung

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG vergibt Rahmenvereinbarungen für IT-Beratung im Bereich Cloud Software & Infrastruktur. Die Leistungen umfassen Beratung, Analyse und Optimierung von Cloud-Lösungen einschließlich Architektur, Migration, Betrieb und Entwicklung. Der Vertrag läuft von ca. 01.05.2026 bis 30.04.2029 mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten. Es sollen 5 Rahmenvertragspartner ausgewählt werden.

Zeitplan

  • Bekanntmachung
    12.08.25


  • Heute
    28.08.25


  • Abgabefrist
    15.09.25


  • Veröffentlichungsende
    15.09.25

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zuschlagskriterien:
Fachlichkeit - Kompetenz (50%), Preis (50%)
Auftrags-Budget:
205.000.000 €
Erfüllungsort:
Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

RV IT-Beratung: Cloud Software & Infrastruktur

IT-Consulting Dienstleistungen mit Schwerpunkt Cloud Software & Infrastruktur zur Unterstützung bei Planung, Implementierung und Optimierung moderner Cloud-Lösungen

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Es gelten alle in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe
  • Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
  • Keine Listung auf Sanktions- oder Terrorismuslisten der EU, UK, USA und Kanada
  • Ausführung in Übereinstimmung mit dem Supplier-Code-of-Conduct der EnBW
Sonstige:
  • Registrierung im Einkaufssystem des Auftraggebers erforderlich
  • Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch
  • Vollmacht bei Bewerbergemeinschaften erforderlich

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