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Kehrmaschine Leasing Bad Zwischenahn

Auftraggeber
Gemeinde Bad Zwischenahn
26160, Bad Zwischenahn
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.06.25
17.07.25, 09:00

Stichwörter

  • Kehrmaschine
  • Leasing
  • Straßenreinigung
  • Kommunaltechnik
  • Bad Zwischenahn

Zusammenfassung

Die Gemeinde Bad Zwischenahn schreibt die Lieferung einer Kehrmaschine auf Leasingbasis aus. Die Maschine soll für den kommunalen Straßenreinigungsdienst eingesetzt werden. Der Leistungszeitraum ist vom 18. August 2025 bis zum 1. Dezember 2025 geplant. Die Ausschreibung richtet sich besonders auch an kleine und mittlere Unternehmen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    15.06.25


  • Heute
    30.06.25


  • Abgabefrist
    17.07.25


  • Veröffentlichungsende
    17.07.25


  • Bindefrist
    16.08.25


  • Laufzeitbeginn
    17.08.25


  • Laufzeitende
    30.11.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Straßenkehrmaschinen
Zuschlagskriterien:Preis (60% Gewichtung) - Kostenkriterien, Technische Kriterien (30% Gewichtung) - Qualitätskriterien, Referenzen (10% Gewichtung) - Qualitätskriterien
Erfüllungsort:26160 Bad Zwischenahn, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Lieferung einer Kehrmaschine auf Leasingbasis

Lieferung einer Kehrmaschine auf Leasingbasis


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Eigenerkärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Finanziell:
  • Eigenerkärung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Eigenerkärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Rechtlich:
  • Eigenerkärung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
  • Eigenerkärung: Verpflichtung Tariftreue § 4 NTVergG
  • Eigenerkärung: Einhaltung Russland-Sanktionen Art. 5K VO 833/2024
  • Eigenerkärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
  • Eigenerkärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

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