Brandschutzbeauftragte für Deutsches Technikmuseum Berlin
Auftraggeber
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin
Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.06.25
17.07.25, 12:00
Stichwörter
Brandschutz
Brandschutzbeauftragte
Technikmuseum
Sicherheit
Beratung
Zusammenfassung
Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin sucht einen externen Brandschutzbeauftragten. Die Aufgabe umfasst die eigenverantwortliche Betreuung der Liegenschaften in allen Fragen des Brandschutzes, einschließlich Begehungen, Mängelbeseitigung, Beratung bei Anlagen und Maschinen sowie die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung. Des Weiteren gehört die Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Beratung bei Veranstaltungen und die Unterstützung bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern zu den Kernaufgaben. Der Rahmenvertrag ist auf drei Jahre angelegt und wird mit einem geschätzten Bedarf von 24 bis 48 Personentagen pro Jahr veranschlagt.
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Beschreibung
Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB) beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Aufgaben einer/s externen Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003. Der Beauftragte wird als verantwortliche Person für alle Belange des Brandschutzes benannt, was den vorbeugenden, abwehrenden, baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz sowie die Veranstaltungssicherheit umfasst. Die Tätigkeit erfordert eine enge Zusammenarbeit mit der Direktion, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Bereich Technik. Die Betreuung erstreckt sich über die Standorte Trebbiner Straße, Möckernstraße und Depotstandorte wie Monumentenhallen und Argushallen, sowie potenziell zukünftige Standorte. Die Liegenschaften der SDTB umfassen Arbeitsstätten, Werkstätten, Flächen mit Publikumsverkehr, Veranstaltungs- und Depotflächen sowie Freiflächen im Museumspark. Zu den Grundleistungen zählen die eigenverantwortliche Betreuung der Liegenschaften vor Ort und remote, die Durchführung von brandschutztechnischen Begehungen und Begutachtungen, die Meldung von Mängeln und die Überwachung von Verbesserungsmaßnahmen. Ebenso gehört die Prüfung der Lagerung brennbarer Stoffe und die Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters dazu. Die Teilnahme an behördlichen Brandschauen, die Erstellung/Fortschreibung der Brandschutzordnung und die Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts sind ebenfalls Teil der Aufgaben. Beratungen bei und sicherheitstechnische Bewertungen/Abnahmen von Maschinen und Anlagen bezüglich des Brandschutzes, Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen und Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe sind ebenfalls gefordert. Die Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren sowie die Ausarbeitung von Betriebsanweisungen zum Brandschutz gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Die Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Beratung bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und die Auswahl von Löschmitteln sind weitere Kernaufgaben. Die Kontrolle und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, sowie die Unterstützung der Führungskräfte bei Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz sind ebenfalls vorgesehen. Die Erarbeitung, Überprüfung und Abstimmung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen sowie Alarmplänen, einschließlich der Sicherheitskennzeichnungen, ist ebenfalls Teil der Leistung. Die Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen und die Mitarbeit bei der Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen sind ebenfalls gefordert. Die Erarbeitung von Stellungnahmen, Gutachten und Bewertungen zum Brandschutz sowie Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen sind ebenfalls Teil des Auftrags. Die Mitarbeit in komplexen Bauprojekten zur Beratung in Brandschutzfragen, die Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen sind ebenfalls enthalten. Die Mitwirkung bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement, wie z.B. bei Stromausfällen oder extremen Wetterereignissen, gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Die Beratung und Unterstützung von Vorstand und Direktion hinsichtlich Brandschutz und Baugenehmigungsverfahren, unter Berücksichtigung der umfangreichen Akten- und Dokumentationslage, ist ebenfalls gefordert. Die Beratung und Prüfung relevanter Bestandsunterlagen sowie die Aufarbeitung der brandschutztechnischen Genehmigungssituation an bisher nicht betrachteten Standorten sind ebenfalls Teil der Aufgaben. Die Beratung beim Thema Veranstaltungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Personen, ist ebenfalls gefordert. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern sowie die Implementierung und Umsetzung von Evakuierungskonzepten und die Durchführung von Evakuierungsübungen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Die Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Stakeholdern und die Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Feuerwehren, Feuerversicherern und Unfallversicherungsträgern sind ebenfalls Teil der Aufgaben. Die Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers sowie die Dokumentation der Tätigkeiten, wie Begehungsprotokolle und Jahresberichte, sind ebenfalls gefordert. Die Erstellung von Arbeitshilfen wie Checklisten und die Zusammenarbeit mit der Tochtergesellschaft T&M GmbH sind ebenfalls Teil des Auftrags. Ein regelmäßiger Jour-fixe mit Vorstand/Direktion zur Berichterstattung und anlassbezogene Gesprächstermine sind erforderlich. Reisekosten werden nicht zusätzlich vergütet. Die Arbeitssprache ist Deutsch. Der Betreuungsbedarf wird auf ca. 24 bis maximal 48 Personentage pro Jahr geschätzt, was jährlich etwa 192 bis maximal 384 Stunden entspricht. Für die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren wird eine Höchstmenge von 144 Personentagen bzw. 1.152 Stunden geschätzt. Der Abruf erfolgt auf Einzelanforderung. Die Vergütung erfolgt stundenweise mit einem maximalen Stundenkontingent von 1.152 Stunden für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Abrechnung erfolgt mindestens halbstündig, mit einem Leistungsnachweis. Der Rahmenvertrag beginnt voraussichtlich am 01.09.2025 mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren. Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres kündigen, mit einem einmaligen Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten mit einer Frist von 1 Monat. Die Leistungserbringung erfolgt vor Ort und ortsungebunden. Die Zuschlagskriterien sind Preis (40%) und fachliche Qualität, Fachkunde und Berufserfahrung (60%).