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Lieferung von Hygienepapieren für KfW Standorte

Auftraggeber
KfW Bankengruppe
60325, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.07.25
29.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Hygienepapier
  • Handtuchpapier
  • Toilettenpapier
  • Umweltlabel
  • Nachhaltigkeit
  • Altpapieranteil

Zusammenfassung

Die KfW Bankengruppe schreibt die Lieferung von Hygienepapieren, namentlich Handtuchpapier und Toilettenpapier, für ihre Standorte in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin aus. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren mit jährlichen Verlängerungsoptionen. Ein wesentlicher Aspekt der Beschaffung ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Anteil an Altpapier und das Vorhandensein von Umweltlabels.

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ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    14.07.25


  • Bieterfragenfrist
    17.07.25


  • Heute
    26.07.25


  • Abgabefrist
    29.07.25


  • Veröffentlichungsende
    29.07.25


  • Bindefrist
    08.10.25


  • Laufzeitbeginn
    31.12.25

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Zuschlagskriterien:Preis 80%, Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog zu den Nachhaltigkeitskriterien 20% - Anzahl der Umweltlabel/Typ I für Handtuchpapier und Toilettenpapier (jeweils mind. ein Umweltlabel/Typ I gefordert)
Erfüllungsort:60325 Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Hygienepapier

Lieferung von Hygienepapieren (Handtuchpapier und Toilettenpapier) für die KfW Standorte Frankfurt a.M., Bonn und Berlin


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Mindestens zwei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind
  • Erbringung der Referenzleistungen darf nicht vor dem Kalenderjahr 2022 liegen
  • Mindestliefermenge von Toilettenpapier: 118.000 Rollen p.a.
  • Mindestliefermenge von Handtuchpapier: 12 Mio. Blatt p.a.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Sonstige:
  • Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
  • Altpapieranteil von 100% für beide Hygienepapiere
  • Mindestens ein Umweltlabel/Typ I für Handtuchpapier und Toilettenpapier

DOKUMENTE

Dateiname
  • Nachrichten
    3 Dateien
  • Bekanntmachung
    1 Datei
  • Unterlagen
    2 Dateien

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