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Vergabepilot.AI

Bauoberleitung für Brücken- und Straßenbaumaßnahmen über Bahnanlagen in Berlin

Auftraggeber
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
13355, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.05.25
13.06.25, 08:00

Stichwörter

  • Bauoberleitung
  • Bauüberwachung
  • Brückenbau
  • Straßenbau
  • Ingenieurbauwerke
  • HOAI

Zusammenfassung

Beaufsichtigung von Bauleistungen für Ingenieurbauwerke inklusive deren Ausstattung. Dies umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 nach HOAI sowie besondere Leistungen. Die Leistungen beinhalten die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für innerstädtische kombinierte Brücken- und Straßenbaumaßnahmen über Bahnanlagen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    13.05.25


  • 20.05.25
    Heute


  • Bieterfragenfrist
    03.06.25


  • 13.06.25
    Abgabefrist


  • Veröffentlichungsende
    13.06.25


  • 13.09.32
    Laufzeitende

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Zuschlagskriterien:Preis / Honorar: Wichtung 60 %, Fachlicher und Technischer Wert: Wichtung 40 %
Erfüllungsort:12621 Berlin, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Referenzprojekt BOL: Eigenverantwortliche Ausführung der Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke bei innerstädtischen kombinierten Brücken- und Straßenbaumaßnahmen über Bahnanlagen (Zeitraum 2018 bis heute)
  • Referenzprojekt BÜ: Eigenverantwortliche Ausführung der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke bei innerstädtischen kombinierten Brücken- und Straßenbaumaßnahmen über Bahnanlagen (Zeitraum 2018 bis heute)
Rechtlich:
  • Abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TU/FH bzw. Bachelor/Master oder vergleichbarer Berufsabschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
  • Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste

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