Lieferung von Ökostrom und Erdgas für den Landkreis Unstrut-Hainich
Steckbrief
Zusammenfassung
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis schreibt die Lieferung von Ökostrom und Erdgas für seine Liegenschaften aus. Die Beschaffung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst die Lieferung von Ökostrom, Los 2 die Lieferung von Erdgas. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.07.2026 und erstreckt sich über 30 Monate bis Ende 2028, mit einer Option auf einjährige Verlängerung. Die Versorgung erfolgt als All-Inclusive-Vertrag inklusive Netznutzung und weiterer Dienstleistungen.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Lose
Lieferung von Ökostrom UHK
Entsprechend den im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf 2.811.015 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 358 SLP Abnahmestellen und 6 RLM Abnahmestellen auf.
Lieferung von Erdgas UHK
Entsprechend den im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgeführten Daten beträgt der Gesamterdgasbedarf jährlich 8.406.155 kWh und teilt sich auf 55 SLP Abnahmestellen und 1 RLM Abnahmestellen auf.
Voraussetzungen
- drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angabe von Auftraggeber, Liefergegenstand (Strom oder Erdgas), Anzahl der Abnahmestellen, Lieferzeitraum/Beginn
- Angabe Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung wird nachgekommen
- Betriebshaftpflichtversicherung - Vorlage einer Versicherungsbestätigung nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe
- Eintragung beim zuständigen Berufs- oder Handelsregister
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Angabe Umsatzsteueridentifikationsnummer
- es wurden nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder gleichwertig
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
- Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)
FAQ
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