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Vergabepilot.AI

Schülerbeförderung mit Bussen in Landshut

Auftraggeber
Stadt Landshut
84034, Landshut
Veröffentlicht
Angebotsfrist
13.04.25
15.05.25, 21:59

Stichwörter

  • Schülerbeförderung
  • Busverkehr
  • Schulbus
  • Schülertransport

Zusammenfassung

Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Bereich der Stadt Landshut zur und von der Grundschule Konradin, Auloh, und zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2025/2026. Zu befördern sind jeweils max. 125-150 Schüler.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    13.04.25


  • 05.05.25
    Heute


  • Bieterfragenfrist
    05.05.25


  • 15.05.25
    Abgabefrist


  • Veröffentlichungsende
    15.05.25


  • 31.08.25
    Laufzeitbeginn


  • Laufzeitende
    30.08.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Personensonderbeförderung (Straße)
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:84028 Landshut, DE221, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Los 5 - Unterrichtsfahrten zu Sportstätten

Einzelheiten zu Los 5 ergeben sich aus der "Anlage 2 - Los 5: Belegungsplan ...". Es ist ein Pauschalfestpreis für einen 60-Sitzer-Bus anzubieten.


LOT-0002: Los 6 - Fahrten im Stadtgebiet von verschiedenen Schulen aus zur Stadtbücherei

Fahrten im Stadtgebiet von verschiedenen Schulen aus zu verschiedenen Zielen und zurück. Zur Erfüllung des Loses 6 ist ein Pauschalfestpreis pro einfacher Fahrt anzubieten. Erfahrungsgemäß ist von ca. 30 Fahrten mit maximal 60 Kindern pro Schuljahr auszugehen.


LOT-0003: Los 7 - Schülerbeförderung zur GS Auloh aus dem Stadtteil Schönbrunn/Auwaldsiedlung

Schülerbeförderung zur GS Konradin Auloh aus dem Stadtteil Schönbrunn/Auwaldsiedlung und zurück; insgesamt sind mindestens 125, maximal 150 Schüler zu befördern, Busse mit mindestens 50, maximal 60 Sitzplätzen sind erforderlich


VORAUSSETZUNGEN

Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.

Weitere Ausschreibungen zu:  

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