Fassadenarbeiten mit Wärmedämmung und Faserzement-Tafeln für Kinder- und Jugendklinik Herborn
Auftraggeber
Vitos gGmbH
35394, Gießen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
18.06.25, 09:00
Stichwörter
Fassadenarbeiten
Wärmedämmung
Faserzement
Fensterbänke
Klinik
Revitalisierung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von Faserzement-Fassaden für ein Klinikgebäude, das kernsaniert wird. Dies beinhaltet die Einrichtung der Baustelle, die Erstellung der Montageplanung, die Erstellung von Fassaden-Unterkonstruktionen, den Einbau von Fassaden-Dämmstoffen und die Erstellung hinterlüfteter Fassadenbekleidungen inklusive Fensterbankkonstruktionen. Die Arbeiten umfassen auch das Anfertigen von Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen sowie Stundenlohnarbeiten. Es wird ein Fassaden- und Schutz-Stahlrohrgerüst bauseits gestellt, jedoch sind eventuell weitere notwendige Gerüststellungen vom Auftragnehmer zu erbringen.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Erstellung von Faserzement-Fassaden für die Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit (KJP) in Herborn (Haus 20), ein Krankenhaus aus den 1975er Jahren, das kernsaniert wird.
Der Arbeitsumfang beinhaltet die Arbeiten und Leistungen zur Erstellung der Faserzement-Fassaden, einschließlich der Einrichtung und Vorhaltung der eigenen Baustelleneinrichtung, der Erstellung der eigenen Montageplanung, der Erstellung von Fassaden Unterkonstruktionen, dem Einbau von Fassaden-Dämmstoffen und der Erstellung hinterlüfteter Fassadenbekleidungen einschließlich Fensterbankkonstruktionen sowie Stundenlohnarbeiten.
Der Auftragnehmer ist für das Anfertigen der erforderlichen Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen verantwortlich.
Die Baustelle ist von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar, wobei Lagerplätze nur auf dem Gelände und nicht innerhalb der Gebäude zur Verfügung stehen.
Die Kalkulation, Abrechnung der Leistung und Abnahmen erfolgen unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen und Hinweise.
Zusatzarbeiten müssen grundsätzlich auf der Kalkulation des Hauptangebotes ermittelt und mit entsprechendem Nachweis angeboten werden.
Tagelohnarbeiten erfolgen nur auf Anweisung der Bauleitung und sind vor der Ausführung abzustimmen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die komplette Ausführung einschließlich Material, Lieferung, Hilfsmittel und Gerätestellung.
Rechnungen sind kumulierend und mit aufsteigenden Aufmaßen einzureichen, wobei die Rechnungspositionen und deren Nummerierungen denen des Leistungsverzeichnisses entsprechen müssen.
Die Bauleitung kann Arbeitsunterbrechungen anordnen, wenn die Qualität der Arbeiten oder die Witterung dies erfordert.
Sämtliche Arbeiten sind eng mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen genau zu beachten.
Vorhandene Bauteile sind während der Ausführungszeit vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
Bauschuttbeseitigung und die laufende Reinigung gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
Der Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung der angelieferten und eingebauten Baustoffe ist Sache des Auftragnehmers.
Auf der Baustelle gilt ein absolutes Rauchverbot.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Ausführungsfristen eingehalten werden und einen eigenen Bauzeitenplan in Abstimmung mit der Bauleitung erstellen.
Die Koordinierung aller Arbeiten ist Sache des Auftragnehmers, wobei regelmäßige Abstimmungsgespräche vorzusehen sind.
Ein verantwortlicher Bauleiter und ein weisungsbefugter Polier müssen an der Baustelle anwesend sein.
Die Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Die Lärmbeeinträchtigungen müssen für benachbarte Einrichtungen und Bewohner so gering wie möglich gehalten werden.
Innerhalb des Gebäudes ist grundsätzlich von Handtransport der Materialien auszugehen.
Witterungs- und frostbedingte Erschwernisse sind einzukalkulieren.
Der Brandschutz ist während der Ausführung sicherzustellen, wobei vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen sind.
Die Ausführung der Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen, der VOB, der LBO Hessen, den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden, den Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
Es dürfen nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe verwendet werden.
Die Innenraumluftqualität wird nach Fertigstellung mit einer VOC-Messung überprüft.
Das Aufstellen und Warten der Baustellen WCs erfolgt bauseits.
Die Herstellung des Bauwasseranschlusses erfolgt bauseits, während die Herstellung des Baustromanschlusses über den Auftragnehmer des Gewerks Baubeleuchtung-Baustrom erfolgt.
Die Verbrauchskosten Baustrom + Bauwasser werden über eine Umlage vom Auftragnehmer übernommen.
Bauseits wird ein Fassaden- und Schutz-Stahlrohrgerüst gestellt.
Es wird bauseits kein Kran gestellt.
Das Herstellen von Grob- und Feinabsteckungen der Baugrube sowie das Setzen und Anbringen von Meterrissen erfolgt bauseits.
Neben der Vermeidung FCKW- und HFCKW-haltiger Materialien ist für die nachfolgenden Werkstoffe im Einzelnen zu berücksichtigen: Holz, KMF und Polyvinylchlorid.