Bahnsteigverlängerung der Haltestelle Am Emberg in Köln
Stichwörter
- Bahnsteigverlängerung
- Haltestelle
- Am Emberg
- KVB
- Köln
- Stadtbahn
Zusammenfassung
Aufgrund gestiegener Fahrgastzahlen sollen auf den Linien 4, 13 und 18 längere Züge eingesetzt werden. Dafür werden 34 neue, ca. 70 m lange Fahrzeuge beschafft, die ab 2026 eingesetzt werden sollen. Da nicht alle Haltestellen die erforderliche Länge aufweisen, müssen an 21 oberirdischen Haltestellen die Bahnsteige verlängert werden. Diese Ausschreibung betrifft die Verlängerung der Haltestelle Am Emberg.
Zeitplan
- Bekanntmachung21.07.25
- Heute21.08.25
- Abgabefrist22.08.25
- Veröffentlichungsende22.08.25
- Bindefrist19.09.25
- Laufzeitbeginn19.10.25
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Bahnsteigverlängerung „Am Emberg“
In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen in Köln stark angestiegen. Zwar sind die Fahrgastzahlen 2020/21 aufgrund der Corona-Krise insgesamt zurückgegangen, eine Umkehr der Entwicklung ist aber seit 2022 festzustellen. Dies führt nicht nur auf der Linie 1, sondern auch auf den Linien 4, 13 und 18 zu Kapazitätsengpässen. Da für eine Erhöhung der Angebotsfrequenz in den entscheidenden Netzabschnitten keine Trassen zur Verfügung stehen, sollen die Engpässe durch den Einsatz längerer Züge beseitigt werden. Bei den Hochflur-Linien 4, 13 und 18 sollen künftig etwa 10 m längere Züge eingesetzt werden. Hierfür werden durch die KVB 34 neue, etwa 70 m lange Fahrzeuge beschafft, die die notwendigen Mehrkapazitäten aufweisen und ab 2026 ff. auf den betroffenen Linien eingesetzt werden sollen. Diese Züge bedürfen aufgrund eines Türabstandes von maximal 57 m mindestens 60 m lange Bahnsteige für einen regulären Fahrgastwechsel. Da nicht alle Haltestellen diese Länge aufweisen, müssen an 21 oberirdischen Haltestellen im Stadtgebiet Köln die Bahnsteige zwischen 7 und 14 m verlängert werden. Hierzu zählt auch die Haltestelle Am Emberg.
Voraussetzungen
- Vorlage von 3 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge/ Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind. Referenzaufträge dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
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