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Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Leutenbach

Auftraggeber
Gemeinde Leutenbach
91359, Leutenbach
Veröffentlicht
Angebotsfrist
31.08.25
17.10.25, 08:00

Steckbrief

  • Gigabitnetz
  • Netzbetrieb
  • Telekommunikation
  • Breitbandausbau
  • Dienstleistungskonzession
  • Gigabit-Richtlinie

Zusammenfassung

Die Gemeinde Leutenbach vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes. Ziel ist die Bestimmung eines Netzbetreibers, der den Ausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes umsetzt. Das Projektgebiet umfasst 332 Adressen und wird öffentlich gefördert.

Zeitplan

  • Bekanntmachung
    31.08.25


  • Heute
    05.09.25


  • Abgabefrist
    17.10.25


  • Veröffentlichungsende
    17.10.25

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsnetz
Zuschlagskriterien:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Gewichtung: 85%), Realisierungszeit (Gewichtung: 10%), Qualität der technischen Umsetzung (Gewichtung: 5%)
Erfüllungsort:
St.-Moritz-Straße 5, 91359 Leutenbach, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)

Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 332 Adressen.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswerts. Die Mindestanzahl an Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Planung, Bau und Betrieb von NGA-Netzen gesondert nachgewiesen werden. Kann ein Bieter nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragnehmern nachzuweisen
  • Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bieter
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit iSd § 124 GWB in Frage stellen.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre vor.
Rechtlich:
  • Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
  • Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
  • Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen ihn eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 GWB.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
  • Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
  • Nachweis über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

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