Neubau Grundschule West - Generalplanung
Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt
90402, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
30.03.26
04.05.26, 21:59
Steckbrief
Generalplanung
Neubau
Grundschule
Hort
Turnhalle
Objektplanung
Tragwerksplanung
Technische Ausrüstung
Bauphysik
Brandschutz
Nachhaltigkeitszertifizierung
QNG-Siegel
Zusammenfassung
Die Stadt Nürnberg schreibt Generalplanerleistungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Hortangebot und Einfachturnhalle in der Muggenhofer Straße 172 aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung zur Erreichung des QNG-Siegels. Der Generalplaner übernimmt zudem die Bauoberleitung für die Bauausführung durch einen Generalunternehmer im vorgefertigten Holzbau. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 und 2.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros
Zuschlagskriterien:
Preis (30%), Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog (70%)
Erfüllungsort:
90429 Nürnberg, DE254, Deutschland
Auftraggeber
Name
Stadt Nürnberg Hochbauamt
Adresse
Marientorgraben 1190402 NürnbergDeutschland
Website
https://www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Kontakt
Hochbauamth@stadt.nuernberg.de+49 9112314200
Voraussetzungen
Rechtlich:
- Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
- Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der festgelegt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und in der festgelegt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige:
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen, als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
FAQ
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