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Ingenieurleistung Objektplanung für Sanierung Zentralküche Klinikum Wolfsburg

Auftraggeber
Stadt Wolfsburg
38440, Wolfsburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
19.08.25
23.09.25, 08:00

Steckbrief

  • Zentralküche
  • Sanierung
  • Objektplanung
  • Ingenieurleistung
  • Klinikum
  • Großküche
  • Lebensmittelverarbeitung

Zusammenfassung

Die Ausschreibung betrifft die Sanierung der Zentralküche im Klinikum Wolfsburg. Ziel ist die Umstellung des Produktionsverfahrens von "Cook and Hold" auf "Cook & Chill", um Qualität, Sicherheit und Kosteneffizienz zu verbessern. Die Planung umfasst die Bereiche Produktion, Lagerung, Portionierung, Speisenverteilung, Spülküche, Büros, Warenannahme und Personalbereiche. Technische Anpassungen bei Heizung, Lüftung, Elektro, Kälte und Entsorgung sind ebenfalls Teil des Projekts. Die Maßnahme soll den aktuellen Hygiene- und Lebensmittelvorschriften entsprechen und zukünftige Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Lieferengpässe bewältigen.

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Zeitplan

  • Bekanntmachung
    19.08.25


  • Heute
    04.09.25


  • Abgabefrist
    23.09.25


  • Veröffentlichungsende
    23.09.25

Ausschreibung

Reichweite:
NATIONAL
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zuschlagskriterien:
Honorar (70%), Referenzen (20%), Berufserfahrung Projektteam (10%)
Erfüllungsort:
38440 Wolfsburg, Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

25-0380 Sanierung der Zentralküche - Ingenieurleistung Objektplanung

Ingenieurleistungen für die Objektplanung der grundlegenden Sanierung der Zentralküche des Klinikums

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 1 Referenz vergleichbarer Projekte (lebensmittelverarbeitende Einrichtungen, z.B. Großküche, Mensa o.Ä.)
Finanziell:
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall
Rechtlich:
  • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Sonstige:
  • Durchschnittliche Anzahl von drei Ingenieuren (Ingenieur*in oder vergleichbarer Abschluss) in den letzten drei Geschäftsjahren
  • Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Dokumente

Dateiname
  • sonstiges
    6 Dateien
  • vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente
    9 Dateien
  • vertragsbedingungen
    5 Dateien
  • leistungsbeschreibungen
    3 Dateien

FAQ

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