Holzfassade und Fenster für Verwaltungsgebäude Rottweil
Steckbrief
- Holzfassade
- Fenster
- Verwaltungsgebäude
- Neubau
- Holz-Aluminium
- Wechselfalzschalung
- Brettschichtholz
- Raffstore
- Holzlamellen
Zusammenfassung
Der Kreis Rottweil plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für das Landratsamt mit einer Größenordnung von ca. 16.500 m² BGF und ca. 67.800 m³ BRI. Die Leistungen umfassen Holzständerfassaden REI30, Wechselfalzschalung hinterlüftet, Brettschichtholzprofile als Gliederungselemente, Holz-Alu-Fenster mit 3-fach-Verglasung und Raffstore, vertikale Holzlamellen-Fassade sowie Beschichtungsarbeiten mit Vorvergrauung. Zusätzlich sind horizontale Brandsperren aus Stahlblech, Fensterbänder aus Aluminium, Attikableche und Wartungsarbeiten für Fenster und Türen erforderlich.
Zeitplan
- Bekanntmachung17.09.25
- Heute17.10.25
- Abgabefrist30.10.25
- Veröffentlichungsende30.10.25
- Bindefrist11.01.26
- Laufzeitbeginn11.01.26
- Laufzeitende27.04.27
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Holzfassade und Fenster
Holzständerfassaden REI30, Wechselfalzschalung hinterlüftet, Brettschichtholzprofile, Holz-Alu-Fenster mit 3-fach-Verglasung, vertikale Holzlamellen-Fassade, Beschichtungsarbeiten und Wartungsarbeiten
Voraussetzungen
- Mindestens 1 Referenz mit Holzfassade mit Holz-Aluminium Fenstern
- Mindestens 1 Referenz mit Holzfassade und einer Auftragssumme von mindestens 1,5 Mio. € netto / alternativ mit einer Fassadenfläche von mindestens 1.500 m²
- Mindestens 1 Referenz der Gebäudeklasse 4 oder 5
- Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sein (nicht älter als 01.01.2020)
- Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärungen Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 22 LkSG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen
- Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
- Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen: 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für sonstige Schäden ohne Radiusklausel
- Präqualifikation über den Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. möglich
Weitere Ausschreibungen zu:
