Landschaftspflegerischer Begleitplan für Ersatzneubau Halter Brücke über die Ems
Steckbrief
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Brückenbau
- Artenschutzbeitrag
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Umweltplanung
- HOAI
- Ems
- Ersatzneubau
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft landschaftsplanerische Leistungen für den Ersatzneubau der Strom- und Vorlandbrücken über die Ems im Zuge der Kreisstraße 158. Die Leistungen umfassen die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie zusätzliche Leistungen wie Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Erstellung eines UVP-Berichts, Fachbeiträge zu Wald und Klima, Zuarbeiten für Planungsunterlagen und Dokumentation zur Kompensationsflächensuche. Die Leistungen sind gemäß den Vorgaben der "Technischen Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen (TVB-Landschaft) 2021" und weiteren relevanten Richtlinien zu erbringen.
Zeitplan
- Bekanntmachung28.09.25
- Heute18.10.25
- Bieterfragenfrist24.10.25
- Abgabefrist30.10.25
- Veröffentlichungsende30.10.25
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Landschaftspflegerischer Begleitplan und Besondere Leistungen
Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans sowie besondere Leistungen wie Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung und weitere Fachbeiträge für den Ersatzneubau der Halter Brücke
Voraussetzungen
- Mindestens zweimal Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten
- Mindestens zweimal Erstellung eines Artenschutzbeitrages (ASB) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten
- Mindestens zweimal Durchführung einer Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) im Rahmen von Straßenbau- oder Brückenbauprojekten
- Mindestjahresumsatz von 0,1 Mio. EUR brutto im Mittel der letzten drei Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages
- Aktueller Handelsregisterauszug bzw. gleichwertige Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über Ausschluss von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Mindestens 3 Mitarbeiter für Umweltfachbeiträge verfügbar
- Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern falls erforderlich
Dokumente
FAQ
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