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Neubau Bauhof Abenberg - Fachplanung Tragwerksplanung

Auftraggeber
Landkreis Roth
91154, Roth
Veröffentlicht
Angebotsfrist
31.03.26
05.05.26, 08:00

Steckbrief

Tragwerksplanung
Neubau
Bauhof
Abenberg
Landkreis Roth

Zusammenfassung

Der Landkreis Roth beabsichtigt einen Neubau des Betriebsgebäudes mit anschließenden Werkstätten und Lagerräumen für den Kreisbauhof Abenberg und den damit verbundenen Abbruch des Bestandsgebäudes. Die Umsetzung der Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgen. Es werden stufenweise Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen vergeben.

Zeitplan

Bekanntmachung31.03.26
Heute06.04.26
Abgabefrist05.05.26
Veröffentlichungsende05.05.26

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Erfüllungsort:
Kreisbauhof Abenberg, Spalter Str. 45, 91183 Abenberg, DE25B, Deutschland

Auftraggeber

Name

Landkreis Roth
Adresse

Weinbergweg 191154 RothDE25BDeutschland
Website

Kontakt

Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@prof-rauch-baurecht.de+49 94129734-10Fax: +49 94129734-11
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärungen über Referenzen: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung des Rohbaus zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Finanziell:
  • Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
  • Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Rechtlich:
  • Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde).
  • Nachweis zur Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO.
Sonstige:
  • Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Mindestkriterium: 1 Ingenieur/in mit der Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises i. S. d. Art. 62a BayBO.

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