Neubau Feuerwache Überseehafen Bremerhaven: Technische Ausrüstung (Starkstrom, Fernmelde- & Informationstechnik)
Steckbrief
Zusammenfassung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5) für den Neubau der Feuerwache Überseehafen in Bremerhaven. Die Leistungen umfassen die Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe, mit optionalen Leistungen für die weitere Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung. Zudem ist eine Einarbeitung und Plausibilitätsprüfung der bestehenden Entwurfsplanung als besondere Leistung gefordert. Das Projekt umfasst die elektrotechnische Erschließung, Notstrom- und USV-Anlagen, Ladeinfrastruktur sowie fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Zeitplan
Ausschreibung
Auftraggeber
Voraussetzungen
- Mindeststandard Unternehmensreferenzen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt für die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (mind. ALG 4-5; mind. Lph 5-8) für den Neubau oder die Erweiterung einer Rettungswache, Feuerwache, eines Feuerwehrgerätehauses oder einer Feuerwehrtechnischen Zentrale mit Baukosten (KG 440-450) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR brutto seit 2021 nachweisen.
- Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB).
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die letzten 3 Jahre.
FAQ
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