Technische Gebäudeausrüstung für Grundschul-Erweiterungsbau Winsen
Stichwörter
- Blitzschutzanlagen
- Erweiterungsbau
- Grundschule
- HOAI
- Kommunikationstechnik
- Planungsleistungen
- PV-Anlagen
- Sicherheitstechnik
- Starkstromanlagen
- Technische Gebäudeausrüstung
Zusammenfassung
Die Stadt Winsen plant den Erweiterungsneubau einer vierzügigen Grundschule mit ca. 1.600 m² Nettogeschossfläche. Gesucht werden Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen inkl. PV-Anlagen und Blitzschutzanlagen) und 5 (Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen). Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI beauftragt, mit Option auf Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8. Die anrechenbaren Kosten der Technischen Ausrüstung betragen ca. 505.000 EUR ohne MwSt.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung01.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist08.08.25
- Veröffentlichungsende08.08.25
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
LOT-0001: Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - ELT Anlagengruppen 4 und 5
Technische Ausrüstung gem. Teil 4, Abschnitt 2 HOAI. Planungsleistungen für Anlagengruppen 4 und 5 der Technischen Ausrüstung für Grundschul-Erweiterungsbau mit ca. 1.600 qm Nettogeschossfläche.
VORAUSSETZUNGEN
- 1 Referenzprojekt mit Bearbeitung der LPH 2 bis einschl. 5 für einen öffentlichen Auftraggeber mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen KG 440 und KG 450 min. 0,25 Mio. EUR ohne MwSt. innerhalb der letzten 10 Jahre
- 1 Referenzprojekt mit Bearbeitung der LPH 6 bis einschl. 8 für einen öffentlichen Auftraggeber mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen KG 440 bis 450 min. 0,25 Mio. EUR ohne MwSt. innerhalb der letzten 10 Jahre
- Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mindestanforderung 250.000 EUR
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Ausgefülltes Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 (Russland-Bezug)
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Berufsqualifikation als Bachelor, Dipl.-Ing., MA oder Techniker der technischen Gebäudeausrüstung – Elektrische Anlagen oder vergleichbare Qualifikation
- Mindestens 2 Mitarbeiter*innen einschl. Inhaber*in mit vorgenannter Berufsqualifikation
- 5 Jahre Berufserfahrung für LPH 2 bis einschl. 5
- 5 Jahre Berufserfahrung für LPH 6 bis einschl. 8
- Personelle Kapazitäten: 1 Projektleiter während LPH 1-8, 1 Planer ca. 40 Std./Wo. während LPH 1-5, 1 Bauleiter ca. 20 Std./Wo. während LPH 6-8
Weitere Ausschreibungen zu:
