Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
30.06.25
10.07.25, 10:00
Stichwörter
Fensterwartung
Wartung
Instandhaltung
Berlin
GIZ
Zusammenfassung
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH schreibt die einmalige Fensterwartung an ihren Standorten in Berlin aus. Die Leistung umfasst die Inspektion und Wartung von Aluminium- und Kunststofffenstern mit Dreh-Kipp-Beschlägen an den Objekten Potsdamer Platz 10, Köthener Straße 1 und Köthener Straße 2-3. Die Wartung orientiert sich an den Vorgaben der Komponentenhersteller und gesetzlichen Vorschriften und beinhaltet die Prüfung und Instandsetzung von Oberflächen, Beschlägen, Dichtungen, Verglasungen und Konstruktionen sowie Bauanschlussfugen. Verschleißteile, Kleinteile und Hilfsstoffe sind vom Auftragnehmer zu beschaffen und im Angebot zu berücksichtigen. Die Leistungserbringung erfolgt nach Abstimmung mit der GIZ, wobei die Anmeldung von Tätigkeiten und die Benennung des Personals im Voraus erfolgen muss. Besondere Rücksichtnahme auf die Gebäudenutzung und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sind erforderlich.
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Beschreibung
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sucht ein fachlich geeignetes Unternehmen für die Erbringung von einmaligen Fensterwartungsleistungen an ihren Standorten in Berlin. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Objekte Potsdamer Platz 10, Köthener Straße 1 und Köthener Straße 2-3. In diesen Gebäuden sind moderne Dreh-Kipp-Fenster aus Aluminium oder Kunststoff mit ein- und zweiflügeligen Ausführungen verbaut, überwiegend von den Herstellern Hueck und Roto. Die Fenster stammen aus dem Baujahr ca. 1999/2000. Die Wartung orientiert sich an den Vorgaben der Komponentenhersteller und gesetzlichen Vorschriften. Dies beinhaltet die Sichtprüfung der Oberfläche und Oberflächenbeschichtung, die Herstellung von Gängigkeit und Bedienbarkeit der Beschläge, die Prüfung der Festigkeit von Verschraubungen, Rissen und Verschleiß, das Einstellen von Anpressdruck, das Ölen beweglicher Teile und das Nachziehen von Fenstergriffen. Ebenso gehört die Prüfung der Flügelfalzdichtungen, Eckverbindungen und Glasabdichtungen sowie die Prüfung auf Glasschäden und Öffnungen im Glasfalz zu den Aufgaben. Die Konstruktion, Eckverbindungen, Entwässerungsöffnungen und Konstruktionsfugen werden ebenfalls geprüft. Die Dichtheit der Bauanschlussfugen an andere Bauteile wird ebenfalls kontrolliert. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln sind Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Ergänzend umfasst die Wartung vorbeugende Maßnahmen zur Werterhaltung, funktionserhaltendes Reinigen, den vorbeugenden Austausch von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer sowie das Pflegen, Überprüfen, Nachjustieren, Reinigen, Neueinstellen und Abgleichen aller Anlagenkomponenten zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und Funktion. Die Erstellung von Wartungsprotokollen mit Zustandsbericht/Mängeln ist ebenfalls Teil der Leistung. Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung, Lieferung und Vorhaltung von benötigten Verschleißteilen, Kleinteilen und Hilfsstoffen verantwortlich. Diese sind im Angebot zu berücksichtigen. Die Leistungserbringung und Anmeldung erfordert die Benennung eines bevollmächtigten, deutschsprachigen Vertreters mit Fachbauleitung. Tägliche Einsatzberichte sind zu führen und der AG zur Unterschrift vorzulegen. Die Tätigkeiten sind schnellstmöglich nach Auftragserteilung zu erbringen und mit der AG abzustimmen. Planbare Tätigkeiten sind per E-Mail anzumelden, wobei Mitarbeiter, Qualifikationen, Randbedingungen und Zeitbudgets zu benennen sind. Arbeiten, die besonders laut, schmutzig, geruchsbelästigend oder einschränkend sind, sollen außerhalb der Regelarbeitszeit oder nach 18:00 Uhr bzw. vor 08:00 Uhr durchgeführt werden. Der Zugang zum Leistungsort erfordert einen von der AG ausgestellten Ausweis, wofür Listen mit Namen und Zeitrahmen einzureichen sind. Das Personal muss fachkundig für Fensterwartung sein, Sachkenntnis im Umgang mit Betriebsmitteln besitzen und regelmäßig geschult werden. Die Einhaltung von Vorschriften (DGUV etc.) ist sicherzustellen. Der AN ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen für eingebaute Anlagen und Bauteile zu treffen. Bei nicht genormten Erzeugnissen sind Gebrauchstauglichkeits-Nachweise erforderlich. Materialien in Schichtenfolge müssen verträglich sein und idealerweise von einem Hersteller stammen. Aufmaße müssen sorgfältig erstellt, farblich abgesetzt und mit Orts- und Datumsangaben versehen werden, sowie vor Rechnungsstellung vom AN und der AG unterzeichnet werden. Die Leistungsdokumentation erfolgt in Form von Protokollen und Einsatzberichten, die spätestens 10 Tage nach Leistungserbringung digital und als Originale einzureichen sind. Strom und Bauwasser werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. An- und Abfahrtskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.