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Gigabit-Netz Ausbau und Betrieb Landkreis Trier-Saarburg

Auftraggeber
Landkreis Trier-Saarburg
54290, Trier
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.01.26
20.02.26, 13:30

Steckbrief

  • Gigabit-Netz
  • Breitband
  • Telekommunikation
  • Glasfaser
  • Konzession
  • Netzausbau
  • Netzbetrieb
  • Unterversorgung

Zusammenfassung

Vergabeverfahren für die flächendeckende Erschließung unterversorgter Gebiete mit gigabitartiger Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg. Konzessionsgegenstand ist die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit nachhaltiger und hochleistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur. Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Das Projekt umfasst ca. 4.612 unterversorgte Adressen aufgeteilt in zwei Lose.

Zeitplan

Bekanntmachung15.01.26
Heute21.01.26
Abgabefrist20.02.26
Veröffentlichungsende20.02.26

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Internetdienste
Lokales Netz
Kommunikationsinfrastruktur
Fernmeldedienste
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlichkeit des Angebots (Größe der Wirtschaftlichkeitslücke) - 80 Punkte, Konzept Mitnutzung - 10 Punkte, Konzept zu alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - 5 Punkte, Zeitplan - 5 Punkte
Erfüllungsort:
Deutschland

Abgabe

Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Los 1

Los 1 (Nord) umfasst ca. 1.984 unterversorgte Adressen für die flächendeckende Erschließung mit gigabitartiger Breitbandversorgung.

Los 2

Los 2 (Süd) umfasst ca. 2.628 unterversorgte Adressen für die flächendeckende Erschließung mit gigabitartiger Breitbandversorgung.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • 2 vergleichbare Referenzen mit Investitionsvolumen mindestens 15 Mio. EUR
  • Mindestens 1.900 erstellte Gebäudeanschlüsse pro Referenz
  • Versorgung von mindestens 1.900 Gebäuden mit Endkundenprodukten
Finanziell:
  • Kumulierter Mindestumsatz von 45.000.000,00 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren
  • Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1.000.000,00 EUR je Schadensfall
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR je Schadensfall
Rechtlich:
  • Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
  • Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung Russland-Sanktionen
  • Vertraulichkeitserklärung
  • Mustererklärung Mindestlohn

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