Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Garbsen
Auftraggeber
Stadt Garbsen
30823, Garbsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
29.03.26
04.05.26, 10:00
Steckbrief
Ladeinfrastruktur
Elektrofahrzeuge
Ladesäulen
Konzession
Zusammenfassung
Die Stadt Garbsen beabsichtigt, den Aufbau und Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf ausgewählten Flächen der Stadt zu vergeben. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die vollständige Errichtung und Inbetriebnahme aller Ladeeinrichtungen soll bis zum 31.12.2030 erfolgen. Der Betrieb der Ladeeinrichtungen ist für den Zeitraum von der Auftragsvergabe bis zum 31.12.2038 sicherzustellen. Gegenstand des Vertrags ist die Errichtung und Inbetriebnahme von 47 Standorten.
Zeitplan
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Elektrobereich
Aufladegeräte
Installation von Elektroanlagen
Zuschlagskriterien:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftrags-Budget:
6.000.000 €
Erfüllungsort:
Garbsen, Niedersachsen, Deutschland
Auftraggeber
Name
Stadt Garbsen
Adresse
Rathausplatz 130823 GarbsenDeutschland
Website
https://www.deutsche-evergabe.de
Kontakt
vergabe@dombert.de+49 3316204270
Voraussetzungen
Referenzen:
- Der Bieter muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind drei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2023 und dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Finanziell:
- Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst eine Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens € 5.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens € 3.000.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall.
- Der Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 im Bereich des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Ladesäulen) im Sinne der LSV und deren technischen Betrieb angeben. Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens 1.000.000,00 EUR betragen.
Rechtlich:
- Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
FAQ
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