Beschaffung von 9 Linienbussen für Oberhavel Verkehrsgesellschaft
Auftraggeber
Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
16515, Oranienburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
31.07.25
29.08.25, 10:00
Stichwörter
Linienbusse
Gelenkbusse
Niederflur
Standardlinienbusse
ÖPNV
Verkehrsgesellschaft
Fahrzeugbeschaffung
Zusammenfassung
Beschaffung von Stadtbussen mit einer Lebensdauer von 16 Jahren und einer Laufleistung von über 1,2 Millionen Kilometern. Die Fahrzeuge sollen den EURO VI Abgasnormen entsprechen und über eine moderne, wartungsarme Konstruktion verfügen. Wesentliche Komponenten wie Motor, Getriebe, Achsen und Bremsen sind auf Langlebigkeit und Zuverlässigkeit auszulegen. Die Innenausstattung muss funktional und komfortabel für Fahrgäste und Fahrer gestaltet sein, inklusive Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Sicherheitssysteme und umweltfreundliche Aspekte sind ebenfalls von zentraler Bedeutung.
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Beschreibung
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Stadtbussen, die für eine Lebensdauer von 16 Jahren und eine Laufleistung von mindestens 1,2 Millionen Kilometern ausgelegt sein müssen, ohne dass eine Grundüberholung erforderlich ist. Die Fahrzeuge müssen den Umweltanforderungen der EURO VI Norm entsprechen und eine Geräuschemission von maximal 77 dB(A) aufweisen. Die Konstruktion soll eine hohe Korrosionsbeständigkeit gewährleisten, wobei Wasser, das während des Waschvorgangs eindringt, selbstständig abfließen kann. Der Fußbodenbelag muss abrieb- und rutschfest sein und eine Lebensdauer von 16 Jahren erreichen. Alle Zulieferteile müssen im freien Handel erhältlich sein oder direkt von den Zulieferfirmen bestellbar sein, wobei die Ersatzteilverfügbarkeit für mindestens 16 Jahre garantiert werden muss. Die Verkabelung muss den Hersteller-Schaltplänen entsprechen und die EMV-Empfehlungen der VDV-Schrift 235 berücksichtigen. Die Fahrzeuge müssen den geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrstraßen (BO-Kraft) sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen bei Umgebungstemperaturen von -20°C bis +60°C optimal funktionieren und niedrige Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie günstige Verbrauchswerte aufweisen. Alle Fahrzeuge einer Lieferserie müssen mit gleichen Bauteilen (Fabrikat und Typ) ausgerüstet sein. Bei Auslieferung des ersten Fahrzeugs sind umfangreiche Herstellerunterlagen wie Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten, Fahrzeugdatenblätter und Garantiekarten beizufügen. Für Wartung und Instandsetzung sind Werkstatthandbücher, Gerippezeichnungen sowie Leitungs- und Schaltpläne elektronisch bereitzustellen, ebenso wie kostenfreie Prüf- und Diagnosesoftware für mindestens ein Jahr. Die Fahrzeuge sind als Hybridbusse anzubieten, falls dies zutrifft, inklusive Schulungskosten für das Werkstattpersonal. Die Lackierung muss frei von Blei-, Chrom VI- und Cadmiumverbindungen sein, und die Lösungsmittelemissionen im Beschichtungsprozess dürfen 150 g/m2 nicht überschreiten. Gutachterlich bestätigte Angaben zum Kraftstoffverbrauch sind erforderlich. Die Hauptabmessungen umfassen eine maximale Länge von 18.000 mm (Los 1) bzw. 12.000 mm (Los 2), eine maximale Breite von 2.550 mm und eine maximale Höhe von 3.000 mm. Die Stehhöhe bis Tür II muss mindestens 2.300 mm betragen. Der Wendekreisdurchmesser darf maximal 23.000 mm betragen. Die Reifengröße ist 275/70 R 22,5. Die Motoren sind wassergekühlte Dieselmotoren mit einer Leistung von 250-280 kW (Los 1) bzw. 220-250 kW (Los 2), einer Nenndrehzahl von 1.800-2.400 U/min, einem Hubraum von 9.000-12.000 cm³ (Los 1) bzw. 7.500-10.500 cm³ (Los 2) und einem maximalen Drehmoment von 1.200-1.600 Nm. Die Motoren sind im Heck liegend und gummigelagert anzuordnen und für eine Laufleistung von über 1,2 Mio. Km auszulegen, mit Wartungsintervallen für Öl- und Filterwechsel von über 60.000 Km. Die Kühlung ist thermostatgesteuert, und der Motorlüfter ist elektromagnetisch oder hydrostatisch angetrieben. Die Motorölversorgung erfordert keine automatische Nachfüllung, aber die Absaugung muss möglich sein. Die Motorregelung erfolgt über ein elektronisches Stellglied am Fahrpedal, mit der Möglichkeit zur elektronisch gesteuerten Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Riementriebe müssen eine Lebensdauer von über 100.000 Km aufweisen. Die Getriebe sind elektronisch gesteuerte Automatikgetriebe, Typ ZF, mit integriertem Retarder und automatischer Neutralschaltung bei Stillstand. Die Auslegung der Automatikgetriebe ist auf eine Laufleistung von über 600.000 km ausgelegt, mit Wartungsintervallen für Öl- und Filterwechsel von über 120.000 Km. Die Federung ist eine Luftfederung mit integrierter elastischer Hubbegrenzung, wobei die Rollbälge austauschbar sein sollten und Schutz vor Beschädigung aufweisen. Niveauregelventile und Stoßdämpfer sind entsprechend der Achsenanzahl vorzusehen. Eine elektronische Niveauregulierung mit Hebe- und Senkfunktion sowie Kneeling-Funktion ist erforderlich. Die Lenkung ist eine Servolenkung, Typ ZF oder gleichwertig, mit variabler Übersetzung. Der Ölbehälter soll aus klarsichtigem Kunststoff bestehen. Die Räder sind 10-Loch Scheibenräder, mittenzentriert, Größe 22,5 x 7,5, nach DIN-Normen. Alle Reifen sind schlauchlos, mit Reifensensoren und Anzeige im Fahrerdisplay. Die Achsen sind auf eine Laufleistung von über 1,2 Mio. Km ausgelegt, mit Ölwechselintervallen von über 240.000 Km. Die Bremsanlage ist eine Zweikreis-Druckluftbremsanlage mit elektronischem Bremssystem (EBS), Scheibenbremsen mit Bremsbelagverschleißsensor an allen Achsen. Die Feststellbremsanlage ist eine gestängelose Federspeicherbremse. Eine Haltestellenbremsanlage mit automatischer Funktion und Rückrollsicherung ist vorgesehen. Der Retarder/Intarder ist stufenlos über das Bremspedal zu betätigen und abschaltbar. Assistenzsysteme wie ESP, Bremsassistent, Antischlupfregelung, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Aufmerksamkeitsassistenzsystem, Notbremslichtfunktion, Rückfahrassistent, Abbiegeassistenzsystem und Kollisionswarnsystem sind erforderlich. Eine Vorrüstung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre ist vorgesehen, optional der Einbau. Der Bodenrahmen und Aufbau sollen eine selbsttragende Einheit bilden, mit korrosionsfesten Radlaufbereichen und Schmutzfängern. Alle Aggregate müssen gut zugänglich sein. Die Aufbaufestigkeit hat der ECE-Regelung R 66 zu entsprechen. Die Beplankung besteht aus GFK und verzinktem oder Kunststoffmaterial. Der Fußboden verläuft auf einer maximalen Höhe von 420 mm, mit einer versenkten Rampe in Tür II. Die Podesthöhe beträgt maximal 250 mm. Die Fahrgasttüren sind elektrische Innenschwenktüren, baugleich und austauschbar, mit einem Lichtmaß von mindestens 1.250 mm. Ein Einklemmschutz und Reversierfunktion sind vorgesehen. Fahrgastür I ist beheizbar und von außen verschließbar, Fahrgastür II und III von innen verriegelbar. Die Einstiegshöhe an den Fahrgasttüren beträgt maximal 320 mm. Die Lüftung erfolgt über das Bugheizgerät, mit Dachluken, Dachlüftern und Klappfenstern. Klimaanlagen für Fahrerarbeitsplatz und Fahrgastraum sind erforderlich. Die Heizung umfasst ein Bugheizgerät mit 30 kW Leistung und Seitenwandheizgeräte mit jeweils 10 kW Leistung, gesteuert über einen Temperatursensor im Fahrgastraum. Eine Zusatzheizung mit ca. 30 kW ist im Motorraum angeordnet. Die Wärmetauscher der Heizgeräte müssen wartungsfreundlich sein. Die Bedien- und Regelelemente für Heizung und Lüftung sind über dem Fahrerarbeitsplatz angebracht. Eine Sparschaltung für stehenden Motor und eine Vorwahluhr sind vorgesehen. Stoßfänger sind im Front- und Heckbereich dreigeteilt. Fahrzielanzeigen (LED und TFT-Monitore) sind einzubauen, mit Sparschaltung bei stehendem Motor. Die Verglasung umfasst eine zweiteilige, sphärisch gewölbte Frontscheibe, beheizte Frontseitenscheiben und beheizte erste Seitenscheiben nach Fahrgastür I. Die Seitenscheiben und die Heckscheibe sind aus Einscheibensicherheitsglas. Das Fahrerseitenfenster ist elektrisch verstellbar und beheizt. Rückspiegel sind konvex, heizbar und elektrisch verstellbar, waschanlagenfest und klappbar. Ein digitaler Spiegelersatzsystem ist optional anzubieten. Versorgungsklappen für Motor und Batterie sind mit Gasfeder und Aufreißschloss zu versehen, andere Klappen als Steckdeckel. Alle äußeren Wartungsklappen haben Vierkantverschluss. Abschleppösen vorn und Rangierhilfen hinten sind vorhanden. Ein Drehgelenk mit elektronisch gesteuerter automatischer Knickschutzregelung ist vorgesehen (nur Los 1). Die Innenausstattung umfasst Haltestangen, Trennwände und Schutzwände an den Fahrgasttüren. Die Haltestangen sind pulverbeschichtet. Die Fahrgastabschrankung entfällt zugunsten einer farblichen Markierung im Fußboden. Beschläge sind aus Leichtmetall, Kleiderbügel am Fahrerplatz. Innenverkleidungen sind aus Hartfaser- oder Kunststoffmaterial. Hinweisschilder und Piktogramme gemäß VDV 231, BOKraft, BGV A8 sind anzubringen. Die Bestuhlung umfasst mindestens 36 Sitzplätze, Kunststoffschalenstühle, einzeln, mit leicht aufgepolsterter Sitzfläche und getrennt austauschbaren Polstern. Eine Ausführung für Kinderwagen und Rollstuhl ist vorgesehen, inklusive Klappsitzen. Der Bezugsstoff für die Polsterung wird von der OVG beigestellt. Der Fahrersitz ist hydraulisch gedämpft, luftgefedert, mit Lendenwirbelunterstützung, verstellbar, mit Kopfstütze sowie Heizung und Lüftung. Der Fahrerarbeitsplatz entspricht dem standardisierten VDV-Fahrerarbeitsplatz mit ergonomischer Anordnung der Bedienelemente und einem Fahrerdisplay. Die Fahrerkabine ist mit integriertem Elektrofach und getönter Scheibe ausgestattet. Die Fahrertür verfügt über einen Kassentisch und Fächer für Geldwechsler und Münzen. Sonnenschutz-Rollos sind elektrisch zu bedienen. Die Entwerterverkabelung ist vorzubereiten. Wärme- und Geräuschisolation sind im Motorbereich und der Trennwand zwischen Motor und Fahrgastraum vorgesehen. Die Motorkapselung ist geräuschoptimiert. Die Fahrzeuge sind mit einem Feuerlöscher, Verbandkästen, Unterlegkeilen, Warndreieck, Warnweste, Sicherheitswarnblinkleuchte, Handleuchte, Nothämmern und einer Kühlbox auszustatten. Die Lackierung erfolgt mehrfarbig nach OVG-Vorgabe.